…dem der Immobilienfonds selbst kein eigenes Ertragssteuersubjekt ist, sondern die steuerliche Erfassung der Erträge aus einem Immobilienfonds unmittelbar beim Anteilinhaber zu erfolgen hat (Durchgriff; siehe dazu auch Rz 146 ff). Rz 387: Als Besonderheit sieht die Regelung des § 40 ImmoInvFG eine Transformation der Einkünfte vor…
…Provisionen, Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsgutachten) bei Erwerb eines Personengesellschaftsanteils vorzugehen. 2.2.3.9. Nachträgliche Einkünfte Rz 345: Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebsstätte obliegt dem Betriebsstättenstaat (in diesem Sinn VwGH 6.3.1984, 83/14/0107; EAS…
…Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) eines Anteils an einem Immobilienfonds und dessen Anschaffungskosten (§ 27a Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988). Bei Anschaffung eines Anteilscheins an einem Immobilienfonds ist vom Erwerber in der Regel ein Ausgabeaufschlag zu leisten…
…00 | Ausschüttungsgleiche Erträge | 1,80 | 900,00 *) Bei Erwerb bzw. Veräußerung war der Unterschiedsbetrag zu 100% anzusetzen. **) Die Aliquotierung der ausschüttungsgleichen Erträge für die Behaltedauer ist nur für Zuflüsse vor Inkrafttreten des BBG 2011 anwendbar. Die Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge hat in…
…Zahlung von 1.000 Euro eingeräumt. Es liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, da für die Einräumung der Dienstbarkeit (Wohnrecht) eine gesonderte Gegenleistung vereinbart wurde. Rz 1045: Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 wurde für Erwerbe, für die die Steuerschuld nach dem 31.7.2008 entstanden wäre…
…gleitenden Durchschnittspreis ein. Da die Ermittlung der Einkünfte bei der Privatstiftung den Regeln der §§ 27 ff EStG 1988 folgt, ist der gleitende Durchschnittspreis anzuwenden. 3.3.5.3. "Altbestände" Rz 377: Fondsanteile, die vor dem 1.1.2011 erworben wurden, unterliegen nicht der Veräußerungsgewinnbesteuerung.
…Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2011 unter Kennzahl 781/783/785). 2012 Die Ausschüttung von 1.400 Euro (2,8 Euro x 500 Fondsanteile), zugeflossen am 4.10.2012, unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß …