…hinsichtlich der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 315. Rz 205: Die vorwiegende Beförderung des Menschen mit Behinderung (daher zu mehr als 80%) wird für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer durch die Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den Menschen mit Behinderung…
…blind. Rz 209: Der Behindertenpass wird seit 1. September 2016 als Karte aus Polyvinylchlorid ausgegeben, ist neben anderen Sicherheitsmerkmalen mit einem Lichtbild ausgestattet und enthält: den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, eine allfällige Versicherungsnummer, den festgestellten Grad der Behinderung oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit, das…
…grundsätzlich normverbrauchsabgabepflichtig. Die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 ist somit anwendbar (siehe Rz 220 sowie Rz 241). A.3.6.2.2.3. Besondere Fälle Rz 258: Der Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen nach § 3 Z 5 NoVAG 1991 (z.B…