27.7.4. Wetten Rz 1502: Einer Gebühr unterliegen im Inland abgeschlossene Wetten, die nicht unter das Glücksspielgesetz (GSpG) fallen, wenn zumindest eine der am Rechtsgeschäft mitwirkenden Personen Unternehmerin/Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist. Von diesem Tatbestand umfasst sind insbesondere Wetten auf den Ausgang…
…2 Abs. 1 Z 2 GSpG ergibt sich, dass unter "Einsatz" eine vermögenswerte Leistung, die Spieler (bzw. Wettteilnehmer) oder andere Personen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel (bzw. an der Wette) erbringen, zu verstehen ist. Das Einsetzen eines Gutscheins zählt zum Wetteinsatz, wenn der…
…Abs. 2 GebG (siehe Rz 132 ff) festgesetzt werden. Rz 1213: Sind mehrere Personen zur Gebührenanzeige verpflichtet, kann diese Verpflichtung durch eine privatrechtliche Vereinbarung (wer nun im Einzelnen die Gebührenanzeige vorzunehmen hat) nicht beseitigt werden. Kommt eine der zur Anzeige verpflichteten Personen dieser Pflicht nach…