RIS AI
6 Treffer359 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3 | Impfzeugnisse | Z 4 | Zeugnisse in Unterrichtsangelegenheiten von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, von Schulen iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Gesuche um die Verleihung eines Stipendiums sowie Eingaben in Unterrichtsangelegenheiten (einschließlich Begründung und Beendigung des Schulverhältnisses) und in Prüfungsangelegenheiten öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter Schulen, der Schulen iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Zuständigkeitsbegründendes Merkmal ist…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO). Damit braucht das Finanzamt für Großbetriebe keine mit der Entgegennahme von Bargeld verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Rz 21: Seit dem 1Randzahl 21: derzeit frei. Jänner 2021 ist für alle Angelegenheiten betreffend das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 4 Z…

KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 2 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992 wird die selbe Begriffsbestimmung und damit auch ausschließlich eine solche Beförderung verstanden. Rz 111: Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen ist grundsätzlich nicht von diesen Befreiungsbestimmungen umfasst, da dies keine durch eine Krankheit bedingte besondere Beförderung darstellt. Beispiel…