3.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder Rz 136: Da die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die…
3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…
27.10.5. Gebührenbefreiungen Rz 1601: Neben Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes 1957 (zB UmgrStG) und solchen nach allgemeinen Befreiungsbestimmungen des GebG, wie jener nach § 15 Abs. 3 GebG (siehe Rz 1040 ff), nach § 19 Abs. 2 GebG (siehe Rz 1111 ff) oder nach § 20 Z…
2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…
2.3. Personengesellschaften 2.3.1. Transparenz- und Intransparenzprinzip Rz 375: Nach österreichischem Steuerrecht werden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt, sondern es werden die von ihnen erwirtschafteten Gewinne anteilig in den Händen der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Aus dieser auf der Bilanzbündeltheorie fußenden Sichtweise…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
3. Energiegemeinschaften 3.1. Allgemeines Rz 100: Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie. 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 101: Bereits seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit der gemeinsamen Erzeugung und Nutzung von Strom…
30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
3.2.3. Elektrizitätsabgabe Rz 156: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG ist aus erneuerbaren Energieträgern von Elektrizitätserzeugern einschließlich EEG selbst erzeugte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit, soweit sie nicht in das Netz eingespeist, sondern von diesen Elektrizitätserzeugern, ihren teilnehmenden Berechtigten, Mitgliedern oder…
2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
2.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es…
2. Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen…
C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
2.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 2.3.3.1. Außerbetriebliche Leistungsbeziehungen Rz 394: Entgelte für Leistungen, die ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft außerhalb eines von ihm geführten Betriebs erbringt, unterliegen § 23 Z 2 EStG 1988. Gewährt daher der im DBA-Partnerstaat ansässige Gesellschafter…
Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…