| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…
7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…
2.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 2.3.3.1. Außerbetriebliche Leistungsbeziehungen Rz 394: Entgelte für Leistungen, die ein Gesellschafter seiner Personengesellschaft außerhalb eines von ihm geführten Betriebs erbringt, unterliegen § 23 Z 2 EStG 1988. Gewährt daher der im DBA-Partnerstaat ansässige Gesellschafter…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
2.3. Personengesellschaften 2.3.1. Transparenz- und Intransparenzprinzip Rz 375: Nach österreichischem Steuerrecht werden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt, sondern es werden die von ihnen erwirtschafteten Gewinne anteilig in den Händen der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Aus dieser auf der Bilanzbündeltheorie fußenden Sichtweise…
Hinweis Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen…