…10% Umsätze Betrag-Satz-Ermaessigt-2: 13% Umsätze Betrag-Satz-Null: siehe Abschnitt 4.6.6. Betrag-Satz-Besonders: 19% Umsätze sowie 4,9% Umsätze Die im Rahmen der USt-Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 zu erfassenden Umsätze sind den Feldern Betrag-Satz-Ermaessigt-1…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…21 GebG. Es ist in diesem Fall die Bestandvertragsgebühr entsprechend der insgesamt zwischen S und M vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren zu entrichten. Wäre S hingegen der Erbe des V und damit sein Gesamtrechtsnachfolger, so müsste bei der Vergebührung des "Nachtrages" berücksichtigt werden, inwieweit es…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
…Als Vermittlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. 22.4. Rechtsgeschäfte, bei denen eine Person gebührenbefreit ist Rz 1185: Genießt ein Vertragspartner eine persönliche Gebührenbefreiung gemäß …
…land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge abpauschaliert, soweit die Pauschalregelung für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung kommt…
…Großbetriebe bei all jenen Abgabepflichtigen, für die es bereits nach der allgemeinen Zuständigkeitsregel zuständig ist, auch für die Kontrolle der Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß § 18a UStG 1994 zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das bedeutet, dass das Finanzamt für Großbetriebe diese Pflichten bei…
…nicht hoheitlichen Bereich zu. Die Entnahme des Stroms für hoheitliche Zwecke führt nicht zur Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 oder Abs. 11 UStG 1994. Änderungen hinsichtlich der Nutzung sind innerhalb des Beobachtungszeitraums von vier Jahren (bei beweglichen körperlichen Gegenständen) zu berichtigen. Randzahl 155: derzeit frei
…Erben eines Einzelunternehmers dessen Betrieb fortführen (VwGH 22.12.1976, 1688/74). Es liegt diesfalls eine GesBR vor, wobei die Mitunternehmerstellung jedes einzelnen Erben nach den allgemeinen Regeln zu beurteilen ist (EStR 2000 Rz 5823). Rz 390: Bei einer Unterbeteiligung beteiligt sich eine natürliche oder…
… 21 Abs. 1 UStG 1994 ist mit der Verwendung des Begriffs "Einhebung" keine andere Rechtsfolge verbunden, als sich bei der Verwendung des Begriffs "Erhebung" ergeben würde. Vielmehr wird dadurch die inhaltliche Nähe des Regelungsinhalts des § 21 UStG 1994 mit dem 6. Abschnitt der BAO ausgedrückt…
…4 Abs. 9 UStG 1994) Rz 521: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung bei konzerninternen Leistungen ist für Umsätze ab dem 1.1.2013 umsatzsteuerlich zu prüfen, ob § 4 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung gelangt und somit der Normalwert als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Der Normalwert…
2.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung Rz 59: Wird bei Überschusseinspeisung der produzierte Strom neben der Lieferung ins öffentliche Stromnetz auch für andere unternehmerische Zwecke genutzt, so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern…
…Abs. 1 Z 1 oder 2 oder § 12a NoVAG 1991 neuerlich zu einer Zulassung im Inland kommt oder eine Zulassung vorzunehmen wäre. Rz 753: Wird bei einer Tageszulassung der Zeitraum von drei Monaten überschritten, dann entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Überschreitung dieser Frist…
…der Grunderwerbsteuer ist, der Gebühr zu unterziehen. Bei einem gemeinsamen Erwerbsvorgang von beweglichen und unbeweglichen Vermögen ist das Rechtsgeschäft für die Berechnung der Gebühr und der Grunderwerbsteuer in zwei Erwerbsvorgänge, nämlich in einen des beweglichen und einen des unbeweglichen Vermögens zu zerlegen. Zur Ermittlung der…
…13 UmgrStG, § 43 UmgrStG. Rz 39: Dasselbe Ziel, nämlich zwei unterschiedliche Zuständigkeiten miteinander zu verknüpfen, und bei einer einzigen Behörde zusammenzuführen, verfolgen Bestimmungen, die als Verknüpfungsmerkmal andere Anhaltspunkte als die "Erhebung" einer Abgabe vorsehen: Das "Finanzamt des Arbeitgebers" ist zuständig gemäß § 80 EStG 1988 (Lohnsteueranmeldung) §…
…zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | § 14 TP 2 (2) | | Antragsteller (Eheschließung) | § 14 TP 17 (5) | | Antragsteller (Eingetragene Partnerschaft) | § 14 TP 18 (5) | 9.3. Bevollmächtigter als Gebührenschuldner bei bestimmten Schriften Rz 195: Nach § 13 Abs…
…liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der Netzeinspeisung entsteht, geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt…
…Zum Begriff des neuen Kraftfahrzeuges siehe Rz 419. B.1.2.2.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Kraftfahrzeuge durch Unternehmer Rz 415: Bei Unternehmern gilt der Erwerb neuer Kraftfahrzeuge jedenfalls als für das Unternehmen ausgeführt (vgl. UStR 2000 Rz 3658). Rz 416: Unabhängig von der Erwerbsschwelle…
…2 UStG 1994 anzuwenden. Die Organgesellschaft wird somit nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG 1994 angesehen (vgl. UStR 2000 Rz 233). Organ (Organgesellschaft) kann jede juristische Person sein, bei der die Eingliederung möglich ist. Organschaft nach § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994…