| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…
3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…
8. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG) 8.1. Allgemeines (§§ 54 bis 56 GMSG) Rz 52: Als "Finanzinstitut" gilt ein Verwahrinstitut (§ 57 GMSG), ein Einlageninstitut (§ 58 GMSG), ein Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft (§ 61 GMSG). Der Ausdruck "meldendes Finanzinstitut" bedeutet ein österreichisches Finanzinstitut…