…Leistungsgebot richtet. Die Behörde wird sich dabei im Rahmen der Ermessensübung (§ 20 BAO) an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast tragen soll. Liegen jedoch sachgerechte Gründe vor, die der Behörde keinen Ermessenspielraum belassen, wie zB die Gefährdung der Einbringlichkeit, wird es…
…entsteht keine Gebührenpflicht (siehe Rz 1006 ff, Rz 1012). Zur Gebührenpflicht betreffend Drittschuldnerverständigung siehe Rz 1575. Mangels Ersatzbeurkundungstatbestandes bei der Zessionsgebühr löst der Vermerk in den Büchern des Schuldners keine Gebührenpflicht aus. 27.10.2.6. Globalzession und Mantelzession Rz 1586: Eine Globalzession liegt vor…
…Als Wert des Entgelts ist somit die Höhe der Forderung des Zessionars an den Zedenten anzusetzen, weil durch diese die Schuld des Zedenten (Altgläubiger) an den Zessionar (Neugläubiger) beglichen wird. Beispiel: A schuldet dem B 100. Zur Begleichung der Schuld tritt A (Zedent) dem B…
…Gebühr beträgt 1% des Wertes der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (…
…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…gebührenfrei, worunter auch die Wechselbürgschaft fällt. Rz 1435: Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte des § 19 Abs. 2 GebG kann mangels Personenidentität der Vertragsteile des Hauptgeschäftes und des Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäftes nicht zur Anwendung kommen (siehe auch Rz 1114). Randzahlen 1436 bis 1439: derzeit frei
…5 Alternativ kann auch eine Darstellung gewählt werden, die der bisherigen an die unternehmensrechtlichen Eigenkapitaldarstellung angelehnten Subkontentechnik - erweitert um die Innenfinanzierung - entspricht, wobei die indisponiblen Teile grau hinterlegt sind: | Evidenzsubkonten | Innenfinanzierung | Einlagen | Nennkapital-Subkonto | - | 100.000 1 | Gebundene…
…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…