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InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.1.1.5.9.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 245: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot 3.1.1.5.8.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 242: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.6. Verlustausgleich 3.1.1.6.1. Allgemeines Rz 249: Der Verlustausgleich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 27 Abs. 8 EStG 1988 geregelt und enthält in den Z 1 bis 4 spezielle Verlustausgleichsbeschränkungen (zu den Verlustausgleichsbeschränkungen im Einzelnen siehe…

InvFR 2018 Rz 435–4434.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

4.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012 4.1.1.5.2.1. Anschaffung über ein inländisches Depot Rz 435: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 239. 4.1.1.5.2…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

6.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung Rz 500: Verlustvorträge sind immer in der Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…

InvFR 2018 Rz 324–3253.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.4.6. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot 3.2.2.4.6.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 324: Ermittlung und Erfassung des Veräußerungsgewinnes entsprechen der Ermittlung und Erfassung bei Meldefonds auf inländischem Depot (siehe…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.7. Einzelfragen 1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos Rz 192: Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.5. Verlustausgleich 3.2.2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

Aufgrund des § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, des § 5 Abs. 5 und des § 20 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, des § 5 Abs. 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, sowie des § 3 Abs. 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…