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GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

10.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG) Rz 72: Ein "ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG) 10.1. Allgemeines (§ 71 GMSG) Rz 61: Gemäß § 71 Abs. 1 GMSG ist ein Finanzkonto ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Die Frage, wann ein Konto von einem Finanzinstitut geführt ist, richtet sich nach § 103 GMSG (siehe auch Sec…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

1.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG) Rz 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GMSG hat jedes meldende Finanzinstitut dem Finanzamt, daszuständigen Finanzamt für die Erhebung der Körperschaftsteuer des meldenden Finanzinstituts zuständig ist, für jedes meldepflichtige Konto (vgl. Rz 7 zu § 7 GMSG) von jeder…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

3.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG) Rz 17: Bei Konten von hohem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres) sind erweiterte…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

4. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

11. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG) 11.1. Meldepflichtiges Konto (§ 88 GMSG) Rz 73: Ein meldepflichtiges Konto ist ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel Rz 1638: Nach § 33 TP 22 Abs. 1 GebG unterliegen die nach dieser Bestimmung näher beschriebenen Wechsel ohne Unterschied, ob sie im Inland oder im Ausland ausgestellt sind, der Gebühr. Rz 1639: Die Gebührenschuld für im Ausland ausgestellte…