…Verhältnisse entscheidend ist (KStR 2013 Rz 721). Rz 112: Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft ein zinsfreies Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder im Ausland noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten dem Grunde nach als eine fremdübliche konzerninterne Darlehensgewährung gewertet…
…die Konditionen einer Konzerngesellschaft für die Darlehensaufnahme zu verbessern, ist zu überprüfen, ob die Konzerngesellschaft insgesamt tatsächlich bessergestellt ist. Dafür werden die Kosten der Darlehensaufnahme mit und ohne Bürgschaft oder Garantie verglichen. Keine Provision gebührt, wenn eine Konzerngesellschaft keinen zusätzlichen Nutzen aus der Bürgschaft oder…
2.2.3.2. Zinsen Rz 318: Zinsen können der Betriebsstätte nicht angelastet werden, wenn dies lediglich auf Grund einer internen Schuldverpflichtung der Betriebsstätte gegenüber dem Stammhaus geschieht (OECD-MK Art. 7 Z 42 idF vor 2010). Nutzt die Betriebsstätte daher Eigenmittel des Unternehmens, so…
…wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die gegenständliche Richtlinie aufgenommen. Damit soll ein…
…000 1 | disponible Einlagen | 5.000 2 | indisponible Innenfinanzierung | 3.000 3 | disponible Innenfinanzierung | 23.000 4, 5 Alternativ kann auch eine Darstellung gewählt werden, die der bisherigen an die unternehmensrechtlichen Eigenkapitaldarstellung angelehnten Subkontentechnik - erweitert um die Innenfinanzierung - entspricht…
…werden kann, so ist dennoch immer darauf zu achten, dass der Betriebsstätte ein ihrem Funktions- und Risikoprofil entsprechender Gewinn zugeordnet wird. Beispiel: Ein Produktionsunternehmen mit Stammhaus in Österreich unterhält eine Vertriebsniederlassung (Betriebsstätte) in Deutschland, die für den Vertrieb am deutschen Markt zuständig ist. Die Marketingabteilung…
…EAS 2860). Rz 193: Eine derartige konzerninterne Abmachung darf allerdings nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führen. Fremdunüblichkeit könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn mit der Übernahme des Währungsrisikos die österreichische Gesellschaft selbst (mit ihren Warenlieferungen in die USA) in eine dauerhafte Verlustzone gerät (EAS 2860)…
…000) vorzuschreiben. Das DBA-USA schützt die amerikanische M-Corp nicht vor einer österreichischen Quellenabzugsbesteuerung; allerdings besteht gemäß Art. 10 Abs. 2 DBA-USA Anrecht auf Entlastung der die 5-prozentige Quellensteuer übersteigenden Beträge. Liegen die Voraussetzungen einer Entlastung an der Quelle nicht vor, muss…
…die Bürgschaft gesicherte Gläubiger (siehe Rz 1179 ff). Rz 1430: Der Bürge haftet für die Gebühr gemäß § 30 GebG (siehe Rz 1198). Rz 1431: Kommt dem Gebührenschuldner (Gläubiger) eine persönliche Gebührenbefreiung zu (siehe Rz 24 ff), kann die Gebühr nicht vom Haftenden (Bürgen) gefordert werden…
…| ungebundene Kapitalrücklagen | manche Umgründungen | Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung der Innenfinanzierung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB | Bilanzgewinn | ungebundene Kapitalrücklagen | Rücklagenbildung | keine Auswirkungen (disponible Einlagen bleibt…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
…in denen Standortvorteile existieren, und nicht nur im Rahmen von Strukturänderungen (Z 1.1401.160 OECD-VPL). Rz 197: Können Vergleichsunternehmen und vergleichbare Transaktionen im Zielland identifiziert werden, so stellen diese den verlässlichsten Indikator für eine entsprechende Aufteilung dar. Entscheidend ist hierbei, zu welchen Konditionen…
1.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach Rz 140: Wird einem verbundenen Unternehmen ein (bestehender) immaterieller Wert übertragen oder zur Nutzung überlassen, so wird hierdurch ein Anspruch auf fremdübliches Entgelt begründet, für dessen Ermittlung die Grundsätze des Kapitels VI der OECD-VPL gelten. Die…
…Rz 65). Durch diese Unter- und Obergrenze wird aber nicht eine Bandbreite im Sinn von Z 3.55 OECD-VPL aufgezeigt, innerhalb der jeder Prozentsatz gleichermaßen zu einem zuverlässigen Fremdpreis führt (Rz 76). Ob Fremdüblichkeit nach einem Aufschlagsatz verlangt, der zur Unter- oder Obergrenze tendiert…
…in einer (Zahlwort) Urkunde erfolgt. Rz 1532: Wird die gleiche Verbindlichkeit auf mehreren verschiedenen Liegenschaften, die mehreren verschiedenen Personen gehören, sichergestellt, ist Gebührenpflicht für jede einzelne zum Pfand bestellte Liegenschaft gegeben, da jeder Eigentümer seine Liegenschaft zum Pfand bestellt. Rz 1533: Werden von einem Eigentümer…
…Z 1 lit. b GebG gegenüber der lit. a ist daher weiter. Beispiel 2: Der zwischen Inländern geschlossene und im Ausland beurkundete Bestandvertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist nicht gebührenpflichtig, wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort…
…bzw. ausleihen. Die Ausführungen zur Ermittlung eines fremdüblichen Zinssatzes bei Konzerndarlehen sind daher nur eingeschränkt anwendbar. Die Vergütung der Cash-Pool-Mitglieder hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen sowie dem Funktions- und Risikoprofil der einzelnen Cash-Pool-Mitglieder ab (Z 10.144rev10.144 OECD-VPL)…
…DBA zu lösen und es wäre Österreich insoweit nicht zur Steuerfreistellung verpflichtet (siehe Rz 380). Rz 396: Sondervergütungen der KG liegen auch dann vor, wenn der Gesellschafter einen Geschäftsführungsvertrag formell nicht mit der KG, sondern mit der Komplementär-GmbH abgeschlossen hat (VwGH 23.3.1999…
…1975, 1037/75; 7.9.1989, 89/16/0085). Rz 14: Erfordert hingegen der im DBA verankerte Fremdvergleichsgrundsatz eine Gewinnerhöhung in Österreich, dann wird nach herrschender Auffassung das DBA als bloße Ermächtigungsvorschrift gesehen, die der Ausfüllung durch innerstaatliches Recht bedarf (BFH 21.1.1981, I…
…das im Rahmen des AOA light den einzelnen Unternehmensteilen zuzuordnende Betriebsvermögen aus notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen bestehen. Gewillkürtes Betriebsvermögen wird jedoch - aufgrund des oftmals fehlenden funktionalen Zusammenhangs - einer Betriebsstätte regelmäßig nicht zurechenbar sein. Der buchmäßige Ausweis in der Betriebsstätte kann in allen Fällen nur Indiz…