B.1.5. Inlandsbegriff Rz 456: Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in…
D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…
…Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 gewährt werden, ist bei Erwerb eines Neufahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler die Normverbrauchsabgabe grundsätzlich zunächst voll an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die steuerbefreite Person kann im Anschluss einen Antrag (Formular NOVA 1 bzw. 2) auf Vergütung nach § 12 Abs…