…129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten Finanzvergehen ist zugleich die Höchststrafe für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt…
…Österreich zu erledigen hat (§ 63 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BAO; § 49 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011; § 7 CBAM-VG 2023). Abgesehen von den in § 49 Z 1 BAO aufgezählten Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…Zuständig für die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise (§ 112 Abs. 3 BAO) ist jenes Finanzamt, bei dem die Angelegenheit eingebracht worden ist oder das die Angelegenheit zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu nehmen hat. 3.38.1.3. Mutwillensstrafe Rz 179: Zuständig für…
…Kalendermonates, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, postalisch zu erfolgen. Rz 1704: Die Organe der Gebietskörperschaften haben dem StuR 1 jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen…
…Schrift ein. Da keine Rechtsgemeinschaft der Beschwerdeführer gegeben ist, fällt die Beschwerdegebühr für jeden einzelnen Beschwerdeführer gesondert an. Die Gebühr beträgt insgesamt 150 Euro (5 x 30 Euro; siehe aber zur Rechtsgemeinschaft Rz 112 ff). Rz 454: Die Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn im §…
…ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für jedes Anbringen. Um Probleme zu vermeiden…
…die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören weiters die in § 60 Abs. 2 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche (§ 61 Abs. 2 letzter Satz BAO). Rz 74: Konsulargebühren nach dem KGG 1992 sind ausschließlich durch die österreichischen Vertretungsbehörden (zB Botschaften) zu erheben…
…Länder, Gemeinden) die Eintreibung von Geldleistungen auch selbst - ohne Inanspruchnahme der Bezirksverwaltungsbehörde als Vollstreckungsbehörde - beim zuständigen Bezirksgericht beantragen. Beispiel: Für die Ausstellung von zehn Strafregisterbescheinigungen durch einen Bürgermeister sind insgesamt 21 Euro Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten. Der Schuldner entrichtet die Bundesverwaltungsabgaben nicht. Die Bundesverwaltungsabgabe kann nun…
…hatte - im Falle eines Regelwirtschaftsjahres - bis zum 31.12.2016 in Österreich erstmals eine Mitteilung im Sinne von § 4 VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand auch, wenn weder die oberste Muttergesellschaft im Ausland berichtete noch eine andere Geschäftseinheit in die Berichtspflicht eintrat…
…ist nicht erforderlich, kommt aber für Fälle vor, in denen diese Vorgehensweise besonders angezeigt ist (§ 54a Abs. 3 Z 2 BAO oder § 153c Abs. 1 letzter Satz BAO). Rz 19: Eingeschränkt auf das Vorliegen von Gefahr im Verzug stehen insbesondere folgende Befugnisse zu (§ 54 Abs…
…Erstattung des Abschlussberichtes durch die Finanzstrafbehörde ist Akteneinsicht nur mehr durch die Staatsanwaltschaft zu gewähren. Ab Eingang der Anklageschrift bei Gericht ist für die Akteneinsicht ausschließlich das Gericht zuständig. Auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren kann bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen…