…sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK), BGBl. Nr. 318/1969; für Privilegien von Angestellten internationaler Organisationen in Österreich…
…373: Die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen inhaltlich den Befreiungstatbeständen des KfzStG 1992, die sich auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beziehen (siehe Rz 1401). Die folgenden Ausführungen zur Befreiung für Diplomaten und Angestellte von internationalen Organisationen sind somit…