RIS AI
4 Treffer356 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fahrzeug verfügt, was zur SteuerpflichtLebensinteressen und somit als dauernder Standort nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 führtwie vor der Familienwohnsitz. Bei Gastarbeitern, die zum Beispiel nur alle drei Monate "nach Hause" fahren, gilt hingegen als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als dauernder Standort der Tätigkeitsort.

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Maßgeblich ist zudem das Verhältnis zwischen betrieblicher Verwendung für das ausländische Unternehmen und Privatnutzung durch den Verwender. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als betrieblich veranlasste Fahrten. Eine strikte prozentuelle Aufteilung ist hierbei grundsätzlich nicht entscheidend…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 1407: Überstellungsfahrten (§ 49 Abs. 1 KFG 1967) sind Fahrten, die zur Überstellung des Kraftfahrzeuges oder Anhängers an einen anderen Ort erforderlich sind. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Überstellungsfahrten und Überstellungskennzeichen siehe Rz 32 f. C.2.2.3.3. Missbräuchliche Verwendung von Probefahrt-…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

  Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…