B.2.2.2. Krafträder B.2.2.2.1. Begriffsbestimmung B.2.2.2.1.1. Wortlaut der KN-Position 8711 und der maßgeblichen Unterpositionen Rz 545: Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nach dem Wortlaut "Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…
B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e) Rz 512: Unter die Normverbrauchsabgabe fallen auch leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge, welche in die Klassen L6e undKlasse L7e einzustufen sind. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e sind seit 1. September…
B.2.2.4.5. Dreirad-Kraftfahrzeuge mit Lenkstange (8703 - 8711) Rz 581: Leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorradmotor, -rädern etc. sind unter die Positionen 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie aufgrund ihrer mechanischen Struktur entweder mit einem Kraftwagenlenksystem (daher vorne zwei Räder mit Lenkung nach dem…
Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank Die Verordnung wurde zuletzt durch BGBl. II Nr. 37/2023 geändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Bis…
Krafträder (Klasse L3e bis, L4e, L5e und L7e / KN 8711) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Malus | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.202401.01.2026 - 31.12.2027 - 31.12.2024 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 51) / 4- 53…
B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen B.2.2.3.2.1. Position 8702 (Omnibusse) Rz 559: Nicht unter die Normverbrauchsabgabe fallen Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021 B.2.2.1. Begriffe B.2.2.1.1. Normverbrauchsabgaberechtlicher Kraftfahrzeugbegriff Rz 531: Nach dem Wortlaut des § 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge: Krafträder, auch mit Beiwagen (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und…