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InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Körperschaftsteuerschuld anrechenbar. Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kapitalertragsteuer ist zu unterscheiden: Meldet der Fonds die Anzahl der Anteile zum Zuflusszeitpunkt gemäß Anlage 3, Zeile 20 zur FMV 2015, ist die Anzahl der gehaltenen Investmentfondsanteile im Zeitpunkt des Zuflusses relevant. Erfolgt die Meldung nicht, ist die…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…über die Einstufung der verschiedenen Fondskategorien dar und folgen mit der Beschreibung der steuerlichen Behandlung der einzelnen Anleger. Im Anschluss wird das Meldeschema der FMV 2015 behandelt sowie die wichtigsten Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls. Sonderfragen wie die Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.10. Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Ausschüttung erfolgt, ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) innerhalb der in § 3 Abs. 2 FMV 2015 vorgesehenen Frist durch dessen steuerlichen Vertreter vorgenommen wird, sind die ausschüttungsgleichen Erträge nach der in § 186 Abs. 2 Z…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im Internet zu veröffentlichen ("Liste der Meldefonds"). Rz 485…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Melde-Verordnung 2015 geregelt; siehe dazu Abschnitt 5.) und Nichtmeldefonds, die nicht oder nicht fristgerecht die ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) zur Veröffentlichung melden bzw. bei erstmaligem Vertrieb keine Absichtserklärung iSd § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vor, wenn keine Jahresmeldung der Fondserträge gemäß § 1 Abs. 3 Z 6 Fonds-Melde-Verordnung 2015 (siehe auch Rz 462) durch den steuerlichen Vertreter des Fonds erfolgt bzw. bei erstmaligem Vertrieb keine Absichtserklärung iSd § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben wurde. Nach § 186 Abs. 2…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…haben gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 FMV 2015 spätestens sieben Monate nach dem jeweiligen Fondsgeschäftsjahresende zu erfolgen. Der Kapitalertragsteuerabzug auf die laufenden Erträge eines Investmentfonds ist daher immer bei dem Anleger vorzunehmen, dem der Investmentfondsanteil im Zeitpunkt des Zuflusses einer Ausschüttung bzw. im Zeitpunkt…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Nachweis von Fondserträgen gemäß § 4 FMV 2015 Rz 222: Nach § 4 der FMV 2015 können sowohl fristgerecht eingereichte Jahresmeldungen nach Ablauf der Meldefrist gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 FMV 2015 (sieben Monate nach jeweiligem Fondsgeschäftsjahresende) korrigiert, als auch nach Ablauf der Meldefrist Meldungen erstmalig…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ausschüttungsmeldungen iSd § 1 Abs. 1 der FMV 2015 haben neben den Basisdaten des Fonds und der Höhe der Ausschüttung je Fondsanteil und der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer auch zwingend den Betrag zu enthalten, um den sich für im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Fondsanteilscheine die Anschaffungskosten gemäß § 186…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) zur Veröffentlichung melden bzw. bei erstmaligem Vertrieb keine Absichtserklärung gemäß § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben haben. Im Wesentlichen entsprechen die Bestimmungen daher jenen des § 186 Abs. 2 InvFG 2011.  

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 1 Abs. 3 Z 4 FMV 2015) haben über diese Meldeportale ihren - aufgrund der Bestimmungen des InvFG 2011 und des ImmoInvFG sich ergebenden - Melde- und Veröffentlichungspflichten nachzukommen. Rz 459: Die Meldestelle gemäß § 12 KMG übernimmt die von den steuerlichen Vertretern für die einzelnen Fonds (Anteilsgattungen…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…AIFM-RL") umgesetzt hat, und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (FMV 2015, BGBl. II Nr. 167/2015, in der jeweils geltenden Fassung). Die zitierten Gesetze und Verordnungen bilden, im Zusammenspiel mit in anderen…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd …

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw. AIF iSd AIFMG hat auf Basis der FMV 2015 die steuerrelevanten Daten der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) zu übermitteln. Diese von der Meldestelle zu veröffentlichen…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 450: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd …

InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass sich der betreffende Fonds in Liquidation befindet, sind Auszahlungen durch einen Fonds - unabhängig von der materiellrechtlichen Einstufung des Liquidationsvorganges - nach der Systematik des § 186 InvFG 2011 iVm der FMV 2015 zu beurteilen. Wird daher eine Auszahlung vorgenommen, ist diese als Ausschüttung anzusehen und damit…