…die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Da die Bezirksverwaltungsbehörde über einen eigenen Amtsexekutor verfügt, nimmt sie die Exekution selbst vor. 3. Der Bürgermeister stellt selbst einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht. Rz 1789: Vor Einleitung des Vollstreckungsverfahrens muss der Schuldner nicht zuerst zur Zahlung der Geldleistung aufgefordert werden.
…2 Z 2 GebG gilt daher insbesondere dann, wenn den Vertragsparteien keine Inländereigenschaft zukommt. Rz 1073: Die Einbringung der Urkunde führt aber erst dann zur Gebührenpflicht, wenn folgende Zusatzvoraussetzungen alternativ gegeben sind: Der Inhalt des Rechtsgeschäftes ist sachlich inlandsbezogen und betrifft entweder eine im Inland…
…jeweils zur Anwendung kommenden (Verwaltungs)Materiengesetz eine Gebührenbefreiung für die angeführten Eingaben vorgesehen ist. Rz 455: Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, entsteht die Gebührenschuld, wenn die Daten zur Gänze…
| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…