…Kennzahl 937. Der ausschüttungsgleiche Ertrag des Jahres 2012 war noch unter der Kennzahl 898 zu erfassen. 2012: 500 Anteile x 8,0261 Euro = 4.013 Euro 2013: 500 Anteile x 7,7987 Euro = 3.899 Euro Die aus dem Investmentfonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer gemäß §…
…1.10.2012 | 2,0100 | | | 1.10.2013 | 1,9500 | | Ausschüttungsgleiche Erträge Die ausschüttungsgleichen Erträge fließen mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 aus dem Investmentfonds dem Fondsanteilinhaber zu und unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß …
…aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des Fondsanteils zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge (Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Rz 248: Die Erfassung der Gewinne aus…
…Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des Fondsanteils zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge (Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Ausschüttungen aus Nichtmeldefonds unterliegen…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…inländische Abzugsverpflichtete keine KESt von Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug bringen muss. Wenn, wie unter Abschnitt 3.1.1.3.2. ausgeführt, bei inländischen Investmentfonds die Ausschüttung nicht innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres des Fonds erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden…
…1988 oder anderen Bundesgesetzen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988). Die Steuerpflicht umfasst im Bereich der Kapitaleinkünfte einen großen Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. …