AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer410 msnur geltende Fassungen
2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4
…denen aber eine konkrete Leistung des Vereines an den Beitragszahler gegenübersteht (zB Nutzung von Sportanlagen oder sonstige Einrichtungen nur für Mitglieder zulässig, die ihren Beitrag entrichtet haben). 2.4.9. (Echter) Schadenersatz Bei echtem Schadenersatz handelt es sich um keinen Umsatz, sondern um eine Ersatzleistung…