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VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Einkunftsquelle kann sich auf das wirtschaftliche Eigentum, auf ein Mietrecht, auf ein Recht zur Weiter- oder Untervermietung, auf ein Nutzungsrecht oder eine bloße Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zum Entstehen der Betriebsstätte, dann ist der Gründungsaufwand (Hinweis auf EStR 2000 Rz 514 und Rz 2413) im Interesse dieser Betriebsstätte getätigt worden. Da das Stammhaus - im Verhältnis zur Betriebsstätte - stets als ein fremder Dritter zu sehen ist, wird zu bedenken sein, dass ein fremder…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011) zu erhöhen sind. Rz 248: Die Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheins hat in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv unter der Kennzahl 994 zu erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

… 61 Abs. 4 BAO). Beispiel: Wäre im Fall des Beispiels der Rz 499 f die US-Gesellschaft nicht zur Anerkennung der Gewinnrückführungsverpflichtung bereit und verzichtet die österreichische Gesellschaft auf die Eintreibung der Forderung, dann müsste seitens der österreichischen Außenprüfung angesichts der unbestreitbar nachgewiesenen unzulässigen Doppelverrechnung…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur Behandlung von Investmentfondsanteilen im Privatvermögen, zB: Anschaffungsnebenkosten sind Teil der steuerlichen Anschaffungskosten. Die gesamten Substanzgewinne sind Teil des ausschüttungsgleichen Ertrages (im…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach Rz 140: Wird einem verbundenen Unternehmen ein (bestehender) immaterieller Wert übertragen oder zur Nutzung überlassen, so wird hierdurch ein Anspruch auf fremdübliches Entgelt begründet, für dessen Ermittlung die Grundsätze des Kapitels VI der OECD-VPL gelten. Die…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Berechnung der Aktienquote einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung ist grundsätzlich der Tageswert der gesamten Veranlagungen dem Tageswert der darin enthaltenen Aktien gegenüberzustellen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Aktienquote besteht für die Veranlagungen einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung unabhängig davon, ob sie für prämienbegünstigte Beiträge, für darüber hinausgehende Beiträge oder für Beiträge…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die Aliquotierung der ausschüttungsgleichen Erträge für die Behaltedauer ist nur für Zuflüsse vor Inkrafttreten des BBG 2011 anwendbar. Die Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge hat in der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2012 E1kv unter Kennzahl 898 zu erfolgen. Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Kalenderjahr 2012 sind gemäß …

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…noch auf ein bestimmtes Grundstück konkretisiert sein. So begründet beispielsweise auch die Verpflichtung, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eines von mehreren zur Wahl stehenden Grundstücken in Österreich zu erwerben, die Anwendung des WiEReG auf den betreffenden Rechtsträger. Hingegen stellt etwa eine Kaufoption zum Marktpreis auf den…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Zur Zuordnung von Beteiligungen als gewillkürtes Betriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte vor dem 1.7.2019 siehe KStR 2013 Rz 1487. Rz 290: Nach dem AOA light gehören Finanzierungsmittel grundsätzlich nur dann zum Betriebsstättenbetriebsvermögen, soweit sie zur Absicherung der Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte erforderlich sind oder bei…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 lit. a EStG 1988) ist. § 94 Z 11 EStG 1988 kommt im Fall der Auszahlung durch ein Kreditinstitut für Dividenden aus den Beteiligungen der Kapitalgesellschaft zur Anwendung ebenso wie die Anrechnungsmöglichkeit ausländischer Quellensteuer nach der Auslands-KESt VO 2012 (BGBl. II Nr. 92/2012…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in voller Zahl angegeben werden, einschließlich aller Nullen ohne Kürzung (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, IIIII.8.). 3.2.3.4.4. Betriebsstättendaten (Anlage 1 zum VPDG) Rz 460: Für Zwecke der Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, Steuern und Geschäftstätigkeiten nach…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…auch den Stand der Innenfinanzierung evident halten (dazu näher Abschnitt 6.). Angesichts der gesetzlichen Neuerungen wird die bisher bereits zu den Einlagen vertretene sogenannte "Subkontentechnik" zur Evidenzierung von Einlagen angepasst und auch auf die Innenfinanzierung ausgedehnt. Entsprechend der unternehmensrechtlichen Untergliederung der "Innenfinanzierung" und "Außenfinanzierung" in…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3.3.4.2.1.1. In- und ausländische Dividenden Rz 368: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.2. Zinsen Rz 369: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.3. "Substanzgewinne" (Einkünfte…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KMG (OeKB) übermittelt, ist der im Rahmen der Ausschüttung zugeflossene Betrag entsprechend der darin enthaltenen Erträge in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 754 (bis 31.3.2012 zugeflossene Ausschüttungen) bzw. Kennzahl 898 …

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Veränderung dieses Subkontos ergibt sich insbesondere durch die Aufnahme und Rückgabe von Surrogatkapital: Wird durch eine Körperschaft Surrogatkapital aufgenommen, hat dies eine Erhöhung im Surrogatkapital-Subkonto zur Folge. Dabei ist das Subkonto - in Analogie zum Nennkapital der Körperschaft - nur um das gezeichnete und aufgebrachte Surrogat…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG 2011 kommen jedoch nur dann zur Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 104 ff) anlegt und das…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Verpachtung des Immobilienvermögens im Sinne des § 21 ImmoInvFG und aller Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Dieser ermittelt sich aus den erzielten Mieterträgen abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (zB Kosten der laufenden Verwaltung). Der Abzug von im Zusammenhang mit Mietaufwendungen stehenden…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ist dieser gemäß § 186 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011 für steuerliche Zwecke als Investmentfonds zu behandeln. Dasselbe gilt für Investmentstrukturen in Drittstaaten. Ein Organismus des offenen Typs zur gemeinsamen Veranlagung in liquide Finanzanlagen nach den Grundsätzen der Risikostreuung (OGA; § 67 Abs. 1 Z 3…