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6 Treffer336 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Fremdvergleich orientierte Austrittszahlung an die verbliebenen KVV-Teilnehmer in Betracht kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Austritt eines KVV-Teilnehmers zu einer identifizierbaren und quantifizierbaren Verminderung des Werts des fortgeführten KVV führt, weil die verbleibenden KVV-Teilnehmer zB bis dahin bestehende Rechte…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…diese Gesamtschuldner im Sinne des § 6 Abs. 1 BAO. Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. § 20 BAO). Rz 756: Im Falle des grenzüberschreitenden Leasings ist für das Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe zu entrichten (dauernder Standort in Österreich). Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist erforderlich, dass dem Empfänger tatsächlich Substanz, Wert und Ertrag zugewendet werden. Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend. Neben der körperlichen Übergabe (§ 426 ABGB), kommt auch die Übergabe durch Zeichen (§ 427 ABGB; Urkunden…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn ihm eine entsprechend hohe Beteiligung an den Betriebsstättenerträgen versprochen werden würde. Die nach Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind durch die vom Stammhaus getragenen Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort…