RIS AI
6 Treffer644 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die sich aus der einheitlichen Gewinnermittlung auf Gesellschaftsebene ergeben, als auch für jene, die die einzelnen Mitunternehmer aus Sonderbetriebsvermögen, Leistungsvergütungen oder Ergänzungsbilanzen erzielen. Einer besonderen Personengesellschaftsklausel, die Art. 7 ausdrücklich als für Personengesellschaften anwendbar erklärt und die noch in zahlreichen österreichischen DBA enthalten ist (zB…

VPR 2021 Rz 454–4573.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG) 3.2.3.4.1. Datenquellen Rz 454: Während sich der Schwellenwert im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG nach dem Gesamtumsatz gemäß dem konsolidierten Abschluss richtet (Rz 440), ist es der…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

VPR 2021 Rz 465–4703.2.3.4.6. Vorsteuergewinn (-verlust) (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 5)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.6. Vorsteuergewinn (-verlust) (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 5) Rz 465: Um einen Gleichklang mit der Berechnung der "Erträge" (Anlage 1 zum VPDG, Spalten 2-4) herzustellen, gelten die Ausführungen in Rz 462 sinngemäß. 3.2.3.4.7. Ertragsteuern (Anlage…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…