…87/1964, betreffend die Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern bei Vorschenkungen ist aufgrund von Änderungen der innerstaatlichen Rechtslage in Österreich überholt und daher aufzuheben. Die Erlässe werden mit Wirkung ab der Unterzeichnung der o.g. Konsultationsvereinbarung zur Frage der Anwendbarkeit…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…