…Die Gesellschaften A, B und C partizipieren am Ergebnis des Entwicklungs-KVV zu gleichen Teilen. Da nur A, B und C Vorteile aus dem KVV erwarten können und auch das Risiko für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit kontrollieren, sind sie als KVV-Teilnehmer anzusehen. D leistet…
…mit Routinefunktion liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Dienstleistung unter Nutzung von selbstgeschaffenen immateriellen Werten (zB Erschließung des Osteuropamarkts, EAS 3006) erfolgt oder mit der Schaffung hoher Wertschöpfungsbeiträge einhergeht (zB Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten; siehe auch Rz 148). Wird daher beispielsweise für die Bemessung des…
…I R 12/99, BStBl II 2001, 140). Rz 148: Im Bereich der konzerninternen Auftragsforschung ist das Unternehmen, welches die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten ausübt, nach Maßgabe sämtlicher Gegebenheiten und Umstände zu vergüten, beispielsweise abhängig davon, ob das Forschungsteam über einzigartige für die Forschungsarbeiten relevante Kompetenzen…