…Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen…
…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…
…vorhanden, Triebbüschel erscheinen getrennt, dürre Zweige in der Krone. | Es ist kein kompletter Nadeljahrgang vorhanden, hoher Anteil an dürren Ästen und Zweigen. | Nur (vor-)herrschende Bäume sind zur Einstufung heranzuziehen. Bei der Ansprache ist es entscheidend, sich am oberen Lichtkronenbereich zu orientieren. Blühbedingter…
…die ausländische Konzerngesellschaft übergeht. Rz 189: Werden im Zuge einer Konzernstrukturänderung die Vertragsbeziehungen zu (fremden) Kunden einer inländischen Konzerngesellschaft zu Gunsten einer ausländischen Konzerngesellschaft beendet und ist die begünstigte ausländische Gesellschaft nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zur Leistung einer Entschädigung für die erlangten Geschäftschancen verpflichtet (Rz 185)…
…Als Nachweis für den Vergütungsanspruch kommt die ursprüngliche Rechnung oder eine Bescheinigung des AutohändlersFahrzeughändlers in Betracht. Bemessungsgrundlage gemeiner Wert (Aufnahme der begünstigten Nutzung) Nachweis über den (ursprünglich angewendeten) Normverbrauchsabgabetarif (Rechnung, Bescheinigung nach § 10 NoVAG 1991, eigene Anmeldung der Normverbrauchsabgabe) und die Höhe des gemeinen Wertes…