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4 Treffer337 msnur geltende Fassungen
BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…Zusammenhang mit dem konkreten Schadensereignis steht. 2. Höhere Gewalt Der Begriff der höheren Gewalt als Voraussetzung für das Vorliegen einer Kalamitätsnutzung entspricht jenem des § 12 Abs. 5 und 7 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 3864 ff). Es handelt sich dabei um ein von außen…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…nur für jene Baumarten gewährt, die zu mindestens 5% gerechnet von der Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes-Hochwaldes geschädigt sind." 2. Nach § 9 wird folgender § 9a samt Überschrift eingefügt: "Wesentlich abweichende Verhältnisse § 9a. Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt vorübergehend nicht bestockte Holzbodenflächen (Blößen) und…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Hektarsätze für Krummholzflächen (§ 2 Abs. 6 Z 2 der Benützungsarten-Nutzungen-Verordnung), Nichtholzbodenflächen, Standortschutzwälder mit und ohne möglicher Holznutzung (§ 21 Abs. 1 ForstG 1975), Objektschutzwald (§ 21 Abs. 2 ForstG 1975), Bannwald (§ 27 ForstG 1975), Erholungswald (§ 36 ForstG 1975), Windschutzanlagen (§ 2 Abs. 3 ForstG 1975) sowie…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…2) und die Grünlandgrund- und Grünlandzahlen für das Grünland (§ 8 Abs. 3), erhalten durch diese Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Die Wertzahlen werden in den Spalten 15 und 18 der Zusammenstellung ausgewiesen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Ausführungen zur Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie…