…DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA). Daher betreffen die Ausführungen in diesem Kapitel hauptsächlich das OECD-MA. Rz 538: Die sich aus einem DBA ergebenden Entlastungsansprüche kommen nur Personen zu, die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art…
…in Österreich, weist das zwischenstaatliche Steuerrecht allerdings das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers und somit dem anderen Staat zu, kann der Anteilinhaber die ihm nach dem jeweiligen DBA zukommenden Entlastungsansprüche geltend machen. Die Geltendmachung erfolgt entweder im Rahmen einer Veranlagung oder durch einen Rückerstattungsantrag gemäß §…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
29.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024) Rz 1745: Von den Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur…