…Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der Ebene der Anteilinhaber zu unterscheiden. 7.1.1.1.1.1. Ebene der Kapitalgesellschaft Rz 510: Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die (Um…
…der Regel nur dann Mitunternehmer, wenn er am Betriebserfolg und am Betriebsvermögen beteiligt ist (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150). Eine bloße Umsatzbeteiligung reicht zur Begründung einer Mitunternehmerschaft nicht aus (EStR 2000 Rz 5821). Rz 386: Mitunternehmer ist nur, wer Unternehmerwagnis eingeht (Entfalten von…
… 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der beschränkten Steuerpflicht umfasst. Siehe dazu die Darstellung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in Rz 274. 3.4.2. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen…
…Gesellschafter ist im Jahr X3 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt. 3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein Betrag von 1.000 einer Gewinnrücklage zugewiesen…
…1 OECD-MA den Ansässigkeitsstaat Österreich nicht zur Freistellung oder Anrechnung. Eine Verpflichtung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung besteht jedoch nicht, wenn das Abkommen die Besteuerung durch den anderen Staat allein aufgrund dessen gestattet, dass das Einkommen auch von einer dort ansässigen Person bezogen wird (vgl…
…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…
…des bisherigen Einlagenrückzahlungserlasses vom 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98 Mit diesem Erlass werden der bisherige Einlagenrückzahlungserlass und die bisherige Information des BMF zur erstmaligen Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften vom 04.11.2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016…
…betrieblichen Einkünfte (EStR 2000 Rz 6015). Sie hat folglich auch nicht den Status einer Mitunternehmerschaft. Ihre Räumlichkeiten, die nicht der Erzielung betrieblicher Einkünfte, sondern der Erzielung von Einkünften aus Vermögensverwaltung dienen, begründen daher keine Betriebsstätte (EAS 3304). Die in solche Personengesellschaften einfließenden Vermögenserträge (Dividenden, Zinsen…
…Besteuerung von EEG, die Körperschaften sind Rz 122: In der Praxis werden EEG meist in Form eines Vereins oder einer Genossenschaft gegründet. Es werden daher nur diese Rechtsformen behandelt. Bei diesen beiden Rechtsformen wird - anders als bei Kapitalgesellschaften - keine Mindestkörperschaftsteuer fällig. 3.2.1.2…
…durch die von der untersten Ebene verursachte Abfärbewirkung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden, können die Räumlichkeiten der Mutter- und Großmuttergesellschaft genauso wenig zu Betriebsstätten machen wie der Umstand, dass eine bloß kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielende Kapitalgesellschaft vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält. Auch für Kapitalgesellschaften führen die…
…im Staat B ansässig und Rechtsträger Y ist im Staat C ansässig. Aus der Sicht von W ist Rechtsträger X ein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates und Rechtsträger Y ist kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates. Als Konsequenz hat W den Rechtsträger Y als passiven NFE gemäß…
…InvF XY im Betriebsvermögen, der Gewinn wird nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. Das Fondsgeschäftsjahr endet am 31.10.01. A erwirbt am 30.11.01 400 weitere Anteile. Am 15.12.01 erfolgt die Ausschüttung von je 0,6 €, diese besteht zur…
…Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91 GMSG). Als Hinweise werden Gründungsort, Sitz oder Adresse in einem teilnehmenden Staat genannt (§ 38 Abs. 1 GMSG). Folgende Tabelle zeigt Hinweise für die Ansässigkeit von Rechtsträgern…
…oberste politische Ebene eines anderen Staates, unabhängig von der politischen Ordnung in diesem Staat, ist dem Bund oder anderen Gebietskörperschaften gleichzusetzen und ist bzw. hat daher ebenfalls keinen wirtschaftlichen Eigentümer. Wenn sich am Ende der Beteiligungskette ein Staatsfonds befindet, kann über diese Beteiligung kein wirtschaftlicher…
…international tätigen Unternehmen muss aus dem Verhalten der Parteien und aus den für die Beziehungen zwischen unabhängigen Unternehmen üblicherweise geltenden ökonomischen Prinzipien hergeleitet werden (AOA Report 2008 Z I/98). Rz 298: Art und Umfang der von der Betriebsstätte als hypothetisch selbständiges Unternehmen getragenen Risiken…
…mehreren Rechtsträgern gehalten werden, die meldepflichtige Personen sind, oder von passiven NFEs (Non-Financial Entity gemäß § 93 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Personen, die meldepflichtige Personen sind. Wenn mehrere Kontoinhaber bestehen, ist ein Konto meldepflichtig, falls auch nur einer der Inhaber der Meldepflicht unterliegt.
…Auswirkungen eines mangelnden öffentlichen Angebots auf den Aufwertungsgewinn siehe Rz 390. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines Immobilienfonds siehe unten, Rz 398. 4.1.1.1.3. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne, Wertpapier- und Liquidationsgewinne Rz 389: Abweichend von den Bestimmungen für Wertpapierfonds normiert …
…des Finanzamtes für Großbetriebe endet - wenn sie nicht auch durch andere persönliche Merkmale begründet ist - mit Übermittlung oder Eingang eines länderbezogenen Berichts, in dem der Abgabepflichtige nicht mehr genannt ist; gemäß § 58 BAO jedoch erst ab Kenntniserlangung des Finanzamtes Österreich von den seine Zuständigkeit begründenden…
…werden in der Folge detailliert dargestellt. 3.2.4.1. Ausschüttung 3.2.4.1.1. Zeitliche Erfassung Rz 333: Die zeitliche Erfassung erfolgt entsprechend der Erfassung im Betriebsvermögen von natürlichen Personen (siehe Rz 284 f). Beispiel: Das Geschäftsjahr des Investmentfonds I endet am 30…
…Bei der späteren (fiktiven) Ausschüttung fällt keine KESt mehr an. Rz 448: Soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat des beschränkt steuerpflichtigen Anteilinhabers besteht, kann auf dessen Antrag eine DBA-konforme Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer im Rückerstattungsweg erfolgen (näheres siehe dazu EStR 2000 Rz 8022…