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5 Treffer407 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ff BBG, sondern ausschließlich durch einen Datenabgleich bei der Zulassungsstelle. Zu diesem Zweck wurden gemäß § 2 ANB-V, BGBl. II Nr. 270/2018, die Daten sämtlicher Inhaber eines Behindertenpasses mit entsprechender Eintragung elektronisch erfasst und durch das Sozialministeriumservice (Bundessozialamt) in das Zulassungssystem überspielt. Außerdem wurden…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Einkommensteuer- oder Arbeitnehmerveranlagung). Zur vorwiegenden Verwendung siehe Rz 202 ff. Rz 202: Der Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderungen steht es gleich, wenn Dritte das Kraftfahrzeug für Zwecke des Menschen mit Behinderung (z.B. Fahrten zur Apotheke) benutzen, oder die Fahrt der…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und nachgewiesen werden. Diese Möglichkeit des Nachweises gemäß § 36 Abs. 2 Z 3 TS 3 BBG idF BGBl. I Nr. 150/2002 wurde durch BGBl. I Nr. 136/2004 mit 31. Dezember 2004 gestrichen. Ein Nachweis der Behinderung mit einer solchen Feststellung, die vor dem…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…256: In Fällen des Eigenimports eines Kraftfahrzeuges hat der Mensch mit Behinderung, auf den bzw. für den ein Kraftfahrzeug zugelassen werden soll, die vorstehenden Voraussetzungen (siehe Rz 245) dem Finanzamt nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Insbesondere ist die Behinderung durch Vorlage der Nachweisdokumente (Behindertenpass gemäß…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Wechsel des Versicherers Ein Mensch mit Behinderung meldet das bisherige Kraftfahrzeug ab und beim selben Versicherer ein Kraftfahrzeug neu an. Bei einem Versicherungsnehmerwechsel kann ein, muss aber kein neues Versicherungsverhältnis begründet werden, da die konkrete Gestaltung eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverhältnisses abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers…