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5 Treffer504 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1440–145727.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf Nutzung einer Sache wie beim Fruchtgenuss, aber bloß zum persönlichen Bedürfnis, das Wohnrecht das dingliche Recht zum Gebrauch einer Wohnung. Rz 1450: Voraussetzung der Erfüllung des Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist außer dem Vorliegen einer Dienstbarkeit iSd Zivilrechtes, dass die Einräumung der…

GebR 2025 Rz 1353–136327.3.4. Gebührenbefreiungen (§ 33 TP 5 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den bloßen Gebrauch des Bestandobjektes hinaus, da Zweck des Bestandvertrages die Nutzung als Hotel und damit die Fruchtziehung ist. Es liegt ein Pachtvertrag vor. Gegenstand eines Pachtvertrages können dabei nicht nur bereits bestehende, sondern auch erst zu errichtende Unternehmen sein, wenn die wesentlichen Grundlagen für…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Pachtzweck usw.) dazu, dass die Wahrscheinlichkeit der Ausübung des Präsentationsrechtes gering ist, liegt keine unbestimmte Vertragsdauer aufgrund eines Präsentationsrechtes vor. Die Prüfung der Wahrscheinlichkeit hat im Einzelfall zu erfolgen. Rz 1341: Demgegenüber liegt ein Weitergaberecht vor, wenn der Bestandgeber (etwa schon im Bestandvertrag) von vornherein…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.5.4. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1469: Der Vertrag über die Einräumung einer Dienstbarkeit ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehung der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Rz 1470: Gebührenschuldner sind…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Bestandgeber kann auf den Eintritt keinen Einfluss nehmen, sodass diese Kündigungsgründe zu keiner unbestimmten Dauer des Vertrages führen. Rz 1329: Bei einem nur einseitigen Kündigungsverzicht bleibt der Vertrag ein solcher auf unbestimmte Dauer, wenn der andere Vertragsteil den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen kann…