…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises…
…unter dem Punkt "Steuerdaten" im EXCEL-Dateiformat bezogen werden. [Grafik] Rz 262: In weiterer Folge sind für Zwecke der Einkommensteuererklärung folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden: Rz 263: Erklärung von Erträgen aus thesaurierenden Meldefonds: Erfolgen keine Ausschüttungen, sind ausschließlich ausschüttungsgleiche Erträge in der Erklärung zu erfassen…
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des…
…einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z…
…Substanzgewinnen, gibt es keine Abgeltungswirkung der eingehobenen KESt; daraus ergibt sich die Verpflichtung die entsprechenden Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären. Ebenso führt die bei der Veräußerung des Fondsanteils einbehaltene KESt nicht zur Endbesteuerung, die Einkünfte sind zu erklären. Nicht verbrauchte Verlustvorträge aus Fondsgeschäftsjahren…
…Euro, 31.12.X2: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 11.8.X3 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 20X1 und 20X2 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In der Einkommensteuererklärung sind die Ausschüttungen unter der Kennzahl 946, 947 bzw…
…Werden die Anteile auf ausländischen Depots verwahrt, kommt es zu keinem KESt-Abzug und der Anteilinhaber muss die veröffentlichten steuerlichen Daten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst berücksichtigen. Rz 22: Jene Fonds, für die eine fristgerechte Jahresmeldung gemäß den Bestimmungen der FMV 2015 erfolgt oder eine…
…auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und deren Versteuerung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. Die indirekte Endbesteuerung der tatsächlich vorbelasteten inländischen Dividenden gilt auch in diesem Fall. 3.1.1.2.2. Nichtmeldefonds iSd …
…befinden, den Selbstnachweis gegenüber dem für die Erhebung der Einkommensteuer zuständigen Finanzamt zu erbringen, da in diesem Fall die Fondserträge in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Rahmen der Veranlagung zu besteuern sind. Rz 217: In der Regel wird ein steuerlicher Vertreter, der die Voraussetzungen von …
…40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 mit 30.4.2012 als zugeflossen. Sie unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, sondern sind von Anleger in seine Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen und im Veranlagungsweg zu besteuern. Ihre Ermittlung hat unter Anwendung des § 42 Abs. 2…
…Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Bei der Besteuerung sind die Erträge, soweit sie aus Einkünften iSd …
…1,65 (27,5% von 60% von 10) wird am 20.12. ausgeschüttet. Der KESt-Abzug durch die depotführende Bank des P führt nicht zur Endbesteuerung. Die Erträge sind zu 100% in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen (10 je Anteil, gesamt 100), die einbehaltene KESt wird angerechnet…
…an einem Immobilienfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und hat deren Versteuerung im Veranlagungsweg zu erfolgen. Zur Anwendbarkeit des Sondersteuersatzes siehe Rz 420. 4.1.1.2.2. Nichtmeldefonds 4.1.1.2.2.1…
…Ausschüttungen Rz 425: Tatsächliche Ausschüttungen aus Nichtmelde-Immobilienfonds stellen anders als tatsächliche Ausschüttungen von Meldefonds einen steuerpflichtigen Kapitalertrag dar (siehe auch Rz 406). Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß …
…2 Z 2 lit. b EStG 1988 ausgezahlt, sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 440: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch…
…auf ausländischen Depots verwahrt, kommt es zu keinem KESt-Abzug und der Anteilinhaber muss die veröffentlichten steuerlichen Daten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst berücksichtigen. Rz 461: Wird für Fonds keine entsprechende Meldung der steuerrelevanten Daten nach den genannten Bestimmungen an die Meldestelle gemäß § 12 KMG…
…von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe…
…Kreditinstitut, wird die aus dem Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer ebenfalls direkt auf das Bankkonto des Fondsanteilinhabers überwiesen. In diesem Fall hat der Fondsanteilinhaber die ausschüttungsgleichen Erträge aus dem Investmentfonds in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen und im Veranlagungsweg zu besteuern. 3.1.1.3.3. Umfang…
…Rz 198: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, die Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei, soweit sie aus Einkünften iSd …
…auch die Veräußerung eines Fondsanteils zwingend im Rahmen der Veranlagung vorgesehen. Die Einkünfte sind dabei in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a unter der Kennzahl 9305 bzw. in der Einkommensteuererklärung E1 unter dem Abschnitt "Betriebliche Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind" entsprechend einzutragen…