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GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die abgabenrechtliche Haftung setzt zwar den Bestand einer Schuld voraus, es ist jedoch nicht erforderlich, dass diese Schuld dem Schuldner (Erstschuldner) gegenüber bereits geltend gemacht worden ist. Die Haftung ist auch nicht davon abhängig, ob beim Erstschuldner die Möglichkeit der Geltendmachung oder der Einbringlichkeit der…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abgabenbehörde das Leistungsgebot richtet. Die Behörde wird sich dabei im Rahmen der Ermessensübung (§ 20 BAO) an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast tragen soll. Liegen jedoch sachgerechte Gründe vor, die der Behörde keinen Ermessenspielraum belassen, wie zB die Gefährdung der Einbringlichkeit…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entsteht mit Einbringung der Urkunde in das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung (Erfüllung von Pflichten, Ausübung von Rechten, zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein amtlicher…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 6 GebG und § 12 GebG) 10.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…siehe Rz 1050), der Einbringung in das Inland (§ 7 Abs. 1 Z 2 iVm § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991, siehe Rz 1050). Rz 1168: Die Anmeldung gilt als Abgabenerklärung und ist mittels Vordrucks NOVA 2 abzugeben. Der Vordruck NOVA 2a enthält Erläuterungen zum…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Anlass für die Entrichtung der Verwaltungsabgabe erst durch ihren Bescheid gegeben wird (§ 3 Abs. 1 BVwAbgV). Rz 1791: Liegt kein Fall des § 3 Abs. 1 BVwAbgV vor, sind die Verwaltungsabgaben durch einen abgesonderten Bescheid vorzuschreiben (§ 3 Abs. 2 BVwAbgV). Rz 1792: Wird eine abgabenpflichtige…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Abgabenvollstreckung, nicht aber für außersteuerliche Aufgabengebiete, für die das AmtsAmt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, weil insoweit kein "Anbringen im Sinn des § 85 Abs. 1 BAO" vorliegt. § 54a Abs. 1 BAO ist grundsätzlich auch im Finanzstrafverfahren anwendbar (BFG 13.1.2023, RV/3300002/2022). Der…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Elektrizitätsabgabegesetz) oder der Verbraucher der elektrischen Energie, sofern es sich um den Verbrauch durch Elektrizitätsunternehmen, von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter Energie (§ 1 Abs. 1 Z 2 Elektrizitätsabgabegesetz) handelt. Abweichend davon obliegt gemäß § 5 Abs. 5 Elektrizitätsabgabegesetz die Erhebung der Abgabe dem für…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…75 Euro (siehe Rz 510 ff) | lit. b | Ansuchen um Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft | 125,60 Euro | - | bei Minderjährigen | 68,50 Euro | - | lit. c | Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners bzw. des Verwenders zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs. 5 ElAbgG). Rz 70: Wird zusätzlich noch Strom für den eigenen Bedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen, unterliegt die Lieferung durch ein Elektrizitätsunternehmen an den Betreiber der Photovoltaikanlage (Überschusseinspeiser) ebenfalls der…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 9 + einmalige Leistungen | Vertrag auf unbestimmte…

GebR 2025 Rz 1296–130127.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die nach Maßgabe der tatsächlichen Dauer des Bestandverhältnisses dem Bestandgeber verbleiben ("abgewohnte" Kostenanteile); gesetzliche Umsatzsteuer vom Mietzins (siehe Rz 1309 ff); Mietzinsvorauszahlungen; bei Jagdpachtverträgen die Kosten des Jagdschutzpersonals und das Wildschadenpauschale; bei Kfz-Leasingverträgen die vereinbarten Versicherungsprämien, wenn der Bestandnehmer in einem Kfz-Leasingvertrag zum…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Inland eine Hauptleistung oder eine für Natur und Zweck des Rechtsgeschäftes oder für die Erbringung einer Hauptleistung wesentliche Nebenleistung betrifft. Die Vereinbarung der Anwendbarkeit des österreichischen Rechts oder die Wahl des Gerichtsstandes in Österreich reicht per se nicht aus…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Betriebe eines Unternehmers (in einem gemeinsamen Datenerfassungsprotokoll) müssen die Bareinnahmen jedes Betriebes als solche gekennzeichnet und erkennbar sein (zB: ein eigener Nummernkreis je Betrieb), um die für die Ausfertigung der Abgabenerklärungen (zB: E1a pro Betrieb) erforderlichen Daten verfügbar zu haben. Daher ist es nicht erforderlich…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1991). Rz 1207: Wird anlässlich der Gebührenanzeige auch die Originalurkunde vorgelegt, so hat das Finanzamt auf dieser die erfolgte Gebührenanzeige zu bestätigen. Rz 1208: Eine ordnungsgemäße Gebührenanzeige liegt insbesondere dann vor, wenn sie zeit- und formgerecht sowie bei der richtigen Behörde vorgenommen wird. Rz 1209…