…zu berücksichtigen und einen korrekten KESt-Abzug sicherzustellen (Beispiele siehe Rz 483). Das inländische Kreditinstitut hat den KESt-Abzug auf Basis des vorgelegten Selbstnachweises vorzunehmen, die Differenz zum bisherigen KESt-Betrag auf die pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge dem Fondsanteilinhaber gutzuschreiben bzw. nachzubelasten und die Anschaffungskosten…
…nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG angeordneten Rechtsfolgen eintreten (siehe Rz 461). Um dennoch eine korrekte Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge beim Anleger zu ermöglichen, sieht § 4 Abs…
…VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand auch, wenn weder die oberste Muttergesellschaft im Ausland berichtete noch eine andere Geschäftseinheit in die Berichtspflicht eintrat, und somit die jeweilige Geschäftseinheit per Bescheid im Sinne von § 5 Abs. 2 VPDG berichtspflichtig wurde. Dies gilt ungeachtet…
…3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für die Bestimmung der Handelstage ist der jährlich veröffentlichte Kalender der Handelstage für den österreichischen Kassa- und Terminmarkt der Wiener Börse AG maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung…
…gelegt als auch der Veranlagung, wenn kein KESt-Abzug stattfindet. Rz 458: Nach den Bestimmungen der § 186 Abs. 2 Z 1 lit. a InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 Z 1 ImmoInvFG sind die auf Ebene des Fonds (als Überbegriff für alle Gebilde, die den §…
…3.1.1.4.4.2.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz 213: Vor dem Inkrafttreten des BBG 2011 errechnete sich der ausschüttungsgleiche Ertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem ersten und letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis des Fonds. Er betrug jedoch mindestens 0,8…