2.1.2.3. Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch…
…die Vorlage bestimmter Angaben und Unterlagen voraus. Die FMA erteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens drei Bewilligungen, nämlich zu den Fondsbestimmungen, zur Verwaltungsgesellschaft und zur (inländischen) Depotbank. Erst wenn die Gesetzeskonformität aller drei genannten Tatbestände vorliegt, wird der OGAW bewilligt. Über die drei genannten Bewilligungen wird…
…InvFG 2011; Verbot spekulativer Derivate). Es bestehen außerdem keine Bedenken, wenn im Jahr der Neuauflage von Pensionsinvestmentfonds die Depotbank Anteilscheine im Volumen bis zu 30 Mio. Euro (Emissionspreis) zum Zwecke der späteren Ausgabe anschafft. Rz 62: Ein Pensionsinvestmentfonds kann daher grundsätzlich nur in die in §…