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2 Treffer438 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
…die [Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 97 der Kombinierten Nomenklatur]: a)sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile…
KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
…mit dem der Fahrer das Kraftfahrzeug starten, beschleunigen, bremsen, anhalten und umkehren sowie nach rechts oder links steuern kann. Die Lenkung wird durch Veränderung der Drehzahl des einen Triebrades gegenüber der Drehzahl des anderen Triebrades oder durch Schwenken des Vorderrades herbeigeführt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge der beschriebenen…