…auf den Gesamtbetrag der Normverbrauchsabgabe, also auf die Normverbrauchsabgabe gemäß Tarif im Sinne des § 6 Abs. 2 bis 5 NoVAG 1991 zuzüglich Malus (oder abzüglich Bonus) im Sinne des § 6a NoVAG 1991 anzuwenden. B.6.2.2.5.3. Rechtslage 1. März 2011 bis 31…
…nach dem Messzyklus NEFZ herangezogen. Anstatt des bisherigen Systems, das in Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch aus einer tarifmäßigen Normverbrauchsabgabe, einem Bonus-Malus-System und einem Zuschlag bestand, wird nunmehr ein einfaches Tarifmodell angewendet, das aus einer Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag …
…Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führen. | 31.12.2012 - 01.03.2011…
…Diesel: (Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x 25…
…| + 46,88 Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | + 46,88 Euro | Summe Bonus-Malus | + 46,88 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf…
…Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Keine | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x…
…Wert bekannt kein Verbrauchswert bekannt 125 kW | Bemessungsgrundlage | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: 32%* | 3.200,00 Euro | plus CO2-Malus gemäß § 6 Abs. 2 NoVAG 1991* | + 0,00 Euro | minus AbzugspostenUmwelt-Bonus gemäß § 6 Abs. 5 / …
…= 15)* | +46,88Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten* | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | +46,88Euro | Summe Bonus-Malus | +46,88Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 289,38…
…in % (NEFZ - auslaufende Serien) (NEFZ - auslaufende Serien) | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2--MalusBonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025- 31.12.2025 | (CO2-Ausstoß - 147) durch 5…
Motorbezogene Versicherungssteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die…
…75 Euro) für die Berechnung angesetzt, da bereits achtsieben volle Jahre seit der Erstzulassung vergangen sind. Auch nach mehr als acht Jahren bleibt für die Bonus-/Malusberechnung ein Achtel immer bestehen. Da sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der…
…der Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung zu bemessen. Ab 1. Juli 2021 ist dabei für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für die gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…
B.6.2.2.2. Rechtslage ab 1. Jänner 2021 Rz 963: Für andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Pkw, Kombi, Vans) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik] Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0…
B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991) Rz 912: Für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe ist der nach dem WLTP (Kraftwagen) oder WMTC (Krafträder) Messverfahren ermittelte kombinierte CO2-Ausstoß heranzuziehen. Für extern aufladbare Elektro-Hybridfahrzeuge ist der gewichtete kombinierte CO2-Ausstoß…
B.6.1.6. Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991) B.6.1.6.1. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 und Z 2 NoVAG 1991 Rz 919: Liegt für Krafträder im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991…
D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953) D.3.1. Bemessungsgrundlage Rz 1670: Die Bemessungsgrundlage ist bei Kraftfahrzeugen der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e, die vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden, der Hubraum in Kubikzentimetern die nach dem 30. September 2020 erstmalig…
C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…
…die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das…
Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…
Krafträder (Klasse L3e bis, L4e, L5e und L7e / KN 8711) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2-Malus | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.202401.01.2026 - 31.12.2027 - 31.12.2024 | (CO2--EmissionswertAusstoß - 51) / 4- 53…