Nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG 1970) wird kundgemacht, dass das Bundesmusterstück Nr. 103 in Greith (1. Teilkundmachung) infolge Verwaldung dieser Fläche und das Bundesmusterstück Nr. 104 in St. Veit am Vogau (1. Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung…
…Bereich der Umsatzsteuer: Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 3a Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995) im Bereich der Grundstücksbesteuerung: Durchführung der Bodenschätzung (§ 1 Abs. 4 BoSchätzG 1970) Feststellung der Einheitswerte (§ 80 und § 80a Bewertungsgesetz 1955) Zerlegung der Einheitswerte (…
…wirtschaftliche Einheiten oder Untereinheiten ist das Finanzamt Österreich zuständig (§§ 80 und 80a BewG 1955). 3.8. Bodenschätzung Rz 140: Für die Durchführung der Bodenschätzung ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 1 Abs. 4 BoSchätzG 1970). 3.9. Grundsteuer Rz 141: Die Erhebung der Grundsteuer obliegt den…
Auf Grund des § 46 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…