…wenn die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 oder mangels Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf den für Zwecke einer Entlastung an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken…
…7.4.1.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an die Anteilinhaber 7.4.1.1.3.1. Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber mit Depot im Inland Rz 549: Ausschüttungen inländischer Investmentfonds an ausländische Anteilinhaber sind DBA-rechtlich als Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA oder Zinsen…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…4.3.2.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber Rz 593: § 40 ImmoInvFG kommt gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds zur Anwendung. Somit sind bei der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Fonds die Gewinne ausländischer Immobilien von der Bemessungsgrundlage ausgenommen, die aufgrund eines…
…ist der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und in der Veranlagung zu erklären. Die Anschaffungskosten sind dabei um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge für Privatanleger ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern.  …
…Der gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal zu ermittelnde ausschüttungsgleiche Ertrag gilt als mit 31.12.2016 zugeflossen. Er errechnet sich aus 90% des Unterschiedsbetrags zwischen dem Rücknahmepreis per 31.12.2016 und dem Rücknahmepreis per 1.1.2016, beträgt aber mindestens…
…Mit fingiertem Zufluss am 20.12. (unabhängig von der Gewinnermittlungsart). Eine Anrechnung der inländischen KESt auf Dividenden (bzw. allfälligen ausländischen anrechenbaren Steuer) ist bei Zurechnung der Einkünfte als ausschüttungsgleicher Ertrag möglich. Meldet der Investmentfonds die Anzahl der Stücke zum Zuflusszeitpunkt, ist die Anzahl der zu…
…2.1. Nicht überwiegend in REITs investierende Fonds Rz 523: Fonds, die nicht überwiegend in REITs investieren (max. 50% des Fondsvermögens), können die Ausschüttungen dieser Gesellschaften als Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 behandeln, wobei diese Erträge jedoch keine Beteiligungserträge gemäß § 10…
…der steuerrelevanten Daten, wenn die anderen Einkünfte nicht wie vorgesehen gemeldet werden. Beispiele: 1. Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20.12. durchgeführt, mit diesem Tag wird der Zufluss der Erträge fingiert. 2. Das Geschäftsjahr…
3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…
…8 EStG 1988 ausgleichsfähig ist. Es besteht für den Anleger die Möglichkeit, die ausschüttungsgleichen Erträge gegenüber der zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Bank bzw. bei der Veranlagung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). Bei Zuflüssen vor Inkrafttreten des BBG 2011 waren pro angefangenem…
…sind) und Ausschüttungen, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen, vermindern die Anschaffungskosten eines Fondsanteilscheines und erhöhen damit bei dessen späterer Veräußerung den steuerlichen Gewinn. Dazu zählen ua. Substanzausschüttungen (sie sind vergleichbar mit einer Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988), steuerfreie Ausschüttungen von Erträgen…
…ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl. 0,5 Euro Ausgabeaufschlag. Fondsgeschäftsjahresende: 30.6. Ausschüttungen je Fondsanteil: 29.9.X1: 1,7 Euro, 4.10.X2: 2,8 Euro Rücknahmepreis je Fondsanteil: 1.1.X1: 30 Euro 31.12.X1: 35 Euro, 31…
…Anteilinhaber. Bei tatsächlichen Ausschüttungen erfolgt die ertragsteuerliche Erfassung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen. Rz 285: Für die Ermittlung der Einkünfte des Anteilinhabers ist die Anzahl der im Zuflusszeitpunkt auf dem Depot des Anteilinhabers befindlichen Fondsanteile entscheidend. Soweit die Daten der steuerlichen Behandlung nicht bekannt sind, ist…
…Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile. Das Werbungskostenabzugsverbot für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte ist zu beachten. 3.3.3. Ausschüttung 3.3.3.1. Zeitliche Erfassung Rz 357: Siehe die Ausführungen unter Rz 183 ff. 3.3.3.2. Komponenten und steuerliche Erfassung Rz…
…27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Der Veräußerungsgewinn bemisst sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis (Rücknahmepreis) des Fondsanteils und dessen Anschaffungskosten (ohne Nebenkosten), wobei die Anschaffungskosten um während der Behaltezeit des Fondsanteils zugeflossene ausschüttungsgleiche Erträge (Pauschalermittlung gemäß § 186 Abs. 2 Z…
…Fondsgeschäftsjahresende ist der 30.6. Ausschüttungen je Fondsanteil: | 29.9.2016 | 1,7 Euro | 4.10.2017 | 2,8 Euro | 30.9.2018 | 1,6 Euro Rücknahmepreis je Fondsanteil: | 31.12.2015 | 33 Euro | 31.12…
4.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 4.1.1.4.1. Allgemeines Rz 422: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 203 ff. 4.1.1.4.2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot…
…1 InvFG 2011 stellen ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen auf Fondsebene beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen dar. Rz 159: Soweit keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt oder nicht sämtliche Erträge ausgeschüttet werden, gelten mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß …
…idF vor BBG 2011 an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) vorgenommen, jedoch die ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter gegenüber dem BMF jährlich nachgewiesen haben, waren vor Inkrafttreten des BBG 2011 die vom Fondsgeschäftsjahresende bis zur Veräußerung aufgelaufenen Zinsen unter Anwendung des § 42 Abs…