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2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen, bei denen das Schadereignis nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Inkrafttreten § 15. (1) Diese Kundmachung ist erstmals für die Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.2014 anzuwenden…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

… 44 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.104/2019, wird nach Beratung in der forstwirtschaftlichen Abteilung des Bewertungsbeirates kundgemacht: Die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens GZ: BMF-010202/0104-VI…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig; siehe oben, Rz 78a. 3.38.7. Anzeigepflichten Rz 191: Die Begründung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…16 GSpG) Bewilligung der Besuchs- und Spielordnung von Spielbanken (§ 26 GSpG) Bewilligung der Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck (§ 37 GSpG) Bewilligung der Bewerbung des Besuchs von Spielbanken-Betriebsstätten im EU-Raum oder EWR (§ 56 GSpG) Aufsicht über Lotterien-Konzessionäre (§ 19 GSpG) Aufsicht über Spielbanken-Konzessionäre (…

GebR 2025 Rz 1287–129527.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist - dem Urkundenprinzip Rechnung tragend - von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und sofort fällig geltenden erhöhten Bestandzins auszugehen. Rz 1295: Für die Einbeziehung des Wertes…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsbeständen auftritt, Rotfäule in späteren Aufforstungen, wenn die Schädigungen nicht über das Normalausmaß hinausgehen. Dies ist anzunehmen, wenn die Schädigung weniger als 30% des Nutzungsbestandes beträgt…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…steuerfreien Strommenge entspricht (20%), nicht zu berücksichtigen. Hinsichtlich des auf den land- und forstwirtschaftlichen Eigenbedarf entfallenden Teiles der Anschaffungskosten (45%) ist die AfA von der Pauschalierung erfasst und nicht gesondert abzugsfähig. Beispiel 10 - Variante: Mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (40 kWp, Überschusseinspeisung) werden insgesamt 40.000…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Der Umstand, dass die Steuerverwaltung des Betriebsstättenstaats eine gleichlautende Sachverhaltsbeurteilung vornimmt und dementsprechend die erzielten Gewinnteile in ihre Besteuerungsgrundlage einbezieht, ist in solchen Fällen ein Indiz für die Richtigkeit der vorgenommenen Vermögens- und Einkünftezuordnung (EAS 446). Rz 296: Für die Frage, welchem Betriebsvermögen ein Firmenwert…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…land- und forstwirtschaftlichen) Zwecken dient (vgl. Rz 39). Gegebenenfalls hat die Aufteilung im Wege der Schätzung zu erfolgen. Sollte für den privaten Verbrauch und/oder einen betrieblichen Verbrauch zusätzlich auch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, ist dies für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung.…

GebR 2025 Rz 1163–117021. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowie dauernden Lasten, die auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen beschränkt sind, nach finanz- bzw. versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Grund des § 16 Abs. 2 BewG 1955 erging zu § 16 Abs. 1 BewG 1955 die Verordnung des Bundesministers…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig davon dar, ob der Steuerpflichtige daneben noch eine andere betriebliche (zB land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit betreibt…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auswechselbare land- und forstwirtschaftliche Maschinen Mögliche Bezeichnungen in der Zulassungsbescheinigung sind zum Beispiel Anhänger, Anhängewagen, Sattelanhänger, Zentralachsanhänger, Starrdeichselanhänger, Sonderanhänger, Omnibusanhänger, Anhänger-Arbeitsmaschine, Tankanhänger, Satteltankanhänger, Einachs-/Zentralanhänger, Omnibusanhänger, Wohnwagenanhänger. Betriebsstätte Rz 3: Der Begriff der Betriebsstätte ergibt sich aus der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur festen…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich…

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

Nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 6 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BoSchätzG 1970) wird kundgemacht, dass das Bundesmusterstück Nr. 103 in Greith (1. Teilkundmachung) infolge Verwaldung dieser Fläche und das Bundesmusterstück Nr. 104 in St. Veit am Vogau (1. Teilkundmachung) infolge Verbauung dieser Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…zu behandeln, als würde der Immobilienfonds die Immobilie direkt halten. Erträge und Aufwendungen sowie die Wertschwankungen der Immobilien sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechnen. In der Vermögensaufstellung des Rechenschaftsberichtes (§ 13 Abs. 2 ImmoInvFG) ist die Immobilie und nicht die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft auszuweisen. Ausschüttungen aus…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Stammhauses international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 mit dem fremdüblichen Wert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gemäß § 6…