…Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung spielt der rechtliche Besitz am Kraftfahrzeug keine Rolle (VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Randzahlen 1473 bis 1479: derzeit frei
…haben. Auf andere Urkunden ist nur dann Bedacht zu nehmen, wenn dem Gebührenschuldner ein Gegenbeweis zusteht (siehe Rz 1090) oder wenn eine Schrift über einzelne gebührenrechtlich bedeutsame Umstände (zB über das Ausmaß der zu erbringenden Leistung) keine Angaben enthält, ohne dabei den Urkundencharakter zu verlieren…
…Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs. 3 BAO). Rz 697: Wurde die Gebühr zu Unrecht nicht entrichtet, ist sie mit Bescheid gemäß § 202 BAO gegenüber dem abgabenrechtlichen Haftungspflichtigen (Rechtsträger der Zulassungsstelle) geltend zu machen. 10.14.4. Haftung für…
…7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG und bei Unterschriftsbeglaubigungen gemäß § 14 TP 13 GebG hat der Gebührenschuldner die Gebühren an die Urkundsperson zu entrichten, die das Protokoll errichtet oder die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen hat (siehe auch Rz 70). Rz 186: Bei Amtshandlungen (zB § 14…
…wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer…
…Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die Beweislast (VwGH 21.09.2006…
…derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im Namen eines anderen die amtliche Ausfertigung veranlasst hat. Randzahlen 321 bis 339: derzeit frei
…der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der…
…diese Gesamtschuldner im Sinne des § 6 Abs. 1 BAO. Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. § 20 BAO). Rz 756: Im Falle des grenzüberschreitenden Leasings ist für das Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe zu entrichten (dauernder Standort in Österreich). Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…