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ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes 3.1. Einkommensteuer 3.1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist von dem für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamt durchzuführen (§ 13 KommStG 1993). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…des Eigentums und des Baurechtes in das Grundbuch anfällt, ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer das für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Grundbuchsgebührenverordnung BGBl. II Nr. 511/2013). Daher ist immer das Finanzamt Österreich zuständig. 3…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und 4 EStG 1988). 3.1.8. Zuzugsbegünstigung Rz 106: Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zuzugsbegünstigung ist das Finanzamt Österreich zuständig (…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen werden soll: zB "Finanzbehörden" (WGG, WTBG 2017…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-Beihilfe auch dann beauftragen, wenn dieses keine Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…für sich in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen (zB Privatstiftungen, Sparkassen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder Unternehmen, die durch einen Umgründungsvorgang neu entstehen und bereits von Beginn an die Grenzen des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO überschreiten). Rz 46: Das Finanzamt Österreich ist…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge Rz 1532: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug, das vorübergehend im Inland benützt wird, wird die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts. Welche Dienststelle bzw. welche Organwalter welcher Dienststelle des Finanzamts Österreich für dieses tätig…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 61 Abs. 2 BAO subsumiert werden könnten. Sofern ein Zahlungsdienstleister nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt, ist aufgrund der Generalklausel des § 60 Abs. 1 BAO das Finanzamt Österreich für die Kontrolle jener Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten und Meldeverpflichtungen gemäß § 18a UStG 1994…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…auf § 94 Z 2 EStG 1988 berufen und eine vollständige Entlastung von der Abzugsteuer erlangen, weil der österreichische Fonds auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts transparent ist und daher § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. 7.4.1.2.3.2…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 121a Abs. 1 BAO das Finanzamt Österreich zuständig. 3.38.9. Bescheide über Buchführungspflichten Rz 193: Für die Aufhebung der Verpflichtung zur Buchführung mittels Bescheid ist das für die Erhebung der Einkommen-oder Körperschaftsteuer des Unternehmers oder in Fällen der Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben: im…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…8 oder 10 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fällt oder seinen Sitz nicht in Österreich hat (§ 61 Abs. 1 Z 9 BAO). Ist keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, ist für alle Abgabepflichtigen, die Teil einer Unternehmensgruppe sind, das Finanzamt Österreich zuständig. Rz…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abs. 4 VersStG 1953, wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist mittels Vordrucks NOVA 2 abzugeben. Der Vordruck NOVA 2a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 2. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Rz 1169: In den Fällen von Nichtunternehmern ist für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe immer das Finanzamt Österreich zuständig. B.11.3. Abgabenfestsetzung Rz 1170:…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ist, ob es sich bei der Person des Steuerpflichtigen um einen Unternehmer oder Nichtunternehmer handelt. Zum Beispiel wird auch ein Nichtunternehmer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Ausgenommen von der Kraftfahrzeugsteuer sind in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…drei verschiedene Nutzungstypen unterschieden: [Grafik]   Abbildung 1: Nutzungstypen bei Photovoltaikanlagen Beim Volleinspeiser wird die gesamte erzeugte Energie direkt in das Ortsnetz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom Österreich) verkauft. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze von…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs. 2 BAO). Diese Bestimmung betrifft ausschließlich die beiden Finanzämter und das Zollamt Österreich. Diese…