2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…
1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992) C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr…
3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…
1. Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so…
1.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL Rz 18: In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei den OECD-VPL um eine Empfehlung des Rates der OECD (C(95)126/FINAL idF C(2017)37). Der Rat empfiehlt darin den Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, dass…
3.2.2.5. Verlustausgleich 3.2.2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3…
3.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung 3.2.2.1.2.1. Allgemeines Rz 287: Die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten (wie zB Zusammensetzung und Ausschüttungsreihenfolge) erfolgt auf Fondsebene; es ergeben sich daher keine Unterschiede zur Behandlung im Privatvermögen (siehe Rz 151…
3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…
7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
3. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen 3.1. Anteile im Privatvermögen 3.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Personen 3.1.1.1. Allgemeines 3.1.1.1.1. Transparenzprinzip Rz 146: Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Die…
3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…
3. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes 3.1. Einkommensteuer 3.1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…