…Rz 1014). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes im Allgemeinen ex nunc (zB OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen…
…übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das…
…Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50 Euro gemäß TP 2 BVwAbgV ein. Da abweisende Bescheide keiner Bundesverwaltungsabgabe unterliegen (siehe Rz 1805) und eine Verwaltungsabgabenschuld daher nie entstanden ist, hat der Bürgermeister die…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…durch Art. 17 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) überholt und daher aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 12. Juni 1996, 04 1482/28-IV/4/96, AÖF Nr. 107/1996, betreffend die…
…es jedoch vielfach für die Partei (§ 78 BAO) zweckmäßig sein, auf in der Beschwerdevorentscheidung erfolgte Sachverhaltsannahmen zu reagieren. Nicht zuletzt wegen § 270 BAO (kein Neuerungsverbot) können Bescheidbeschwerden in Vorlageanträgen erweitert oder eingeschränkt werden. Im Vorlageantrag kann gestellt werden der Antrag auf Entscheidung durch den Senat …
…im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…sind die Stellungnahmen/Einwendungen des Nachbarn aber nicht befreit, da die Errichtung hier in der Regel bereits abgeschlossen ist. | Eine Zustimmungserklärung des Nachbarn zur Errichtung eines Bauwerkes bei der Behörde stellt eine gebührenfreie Stellungnahme dar. Wird diese Zustimmungserklärung als Beilage zu einem Bauansuchen durch…
…einer Behörde oder einem Dritten ab, wird das Rechtsgeschäft erst im Zeitpunkt der Rechtskraft der Genehmigung wirksam. Nähere Ausführungen siehe Rz 1080 ff. 13.4. Nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes entstandene Umstände Rz 1099: Die einmal entstandene Gebührenschuld wird durch die Vernichtung der Urkunde, die…
…ff). Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung unterliegt - unabhängig einer Gebührenpflicht nach dem GebG - der Abgabenpflicht nach der BVwAbgV iHv 2,10 Euro. Rz 1808: Werden durch eine Amtshandlung mehrere persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände einer oder mehrerer Personen mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so…
…oder in dessen Interesse die Schrift ausgestellt wird. Bei Abnahme der Daten nach Abs. 4b sind für das Entstehen der Gebührenschuld § 11 Abs. 1 Z 3 GebG und für die Person des Gebührenschuldners § 13 Abs. 1 Z 3 GebG anzuwenden. Die Behörde darf auf Antrag…
…Verhältnisse an agrargemeinschaftlichen Grundstücken durch Teilung oder Regulierung, Flurbereinigung) oder 2. zur Regelung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie anderer Felddienstbarkeiten oder 3. in Alpschutzangelegenheiten oder 4. nach den Güter- und Seilwegegesetzen oder 5. in Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungswesens erforderlichen Schriften und die zu diesen Zwecken…
…Behörde oder des Gerichtes, bei der oder bei dem die Eingabe (samt Beilagen) eingebracht wird, hat den Beleg dem Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Verlangen zurückzustellen, zuvor darauf einen deutlichen Sichtvermerk anzubringen und auf der im Akt verbleibenden Ausfertigung der Eingabe zu bestätigen, dass die Gebührenentrichtung durch…
…Z 3 GebG, siehe Rz 35 f) zu. 2.1.2. Sachliche Befreiungen Rz 19: Eine sachliche Gebührenbefreiung nimmt einen gebührenbaren Sachverhalt von der Gebührenpflicht überhaupt aus, es ist also die Schrift oder der Rechtsvorgang selbst, unabhängig von den daran beteiligten Personen, gebührenfrei (zB § 14…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…einer Erwerbstätigkeit". Diese sind daher nicht gebührenpflichtig. Rz 296: Bei der von einer Behörde auszustellenden Giftbezugslizenz handelt es sich um keine Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, weshalb die Voraussetzung für eine Gebührenpflicht derartiger Lizenzen ebenfalls nicht vorliegt. 10.2.1.1.5. Höhe der Gebühr…
…2 zu verlangen. Rz 788: Die Behörde darf den Ausweis nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. 10.20.5. Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 789: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr nach Abs. 2, ist die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten…
…ausländischen Zulassungsbesitzer erst durch die Lieferung die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug verschafft. Zudem ist der ausländische Zulassungsbesitzer nicht mit der Normverbrauchsabgabe belastet, da jedenfalls eine Vergütungsmöglichkeit für den inländischen Zulassungsbesitzer, befugten Fahrzeughändler bzw. gewerblichen Vermieter besteht. Beispiel 2: Bei Verkauf eines Kraftfahrzeuges durch einen inländischen…
…AÖF Nr. 127/2006, werden dem letzten Satz des Abs. 29 unter Beifügung eines Beistrichs die Worte angefügt: "wenn durch die entsendende ausländische Konzerngesellschaft ein freiwilliger Lohnsteuerabzug (LStR 2002 Rz 927) durchgeführt wurde". Weiters entfällt der vorletzte Satz des Abs. 30. Das dem Erlass des…
…einer Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden | 797 Euro vom ersten Bogen; jeder weitere Bogen 13 Euro 10.2.1.7. Bewilligung der Namensänderung Rz 310: Nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG ist unter bestimmten Voraussetzungen die Änderung des Familien- oder Vornamens zu bewilligen. Die amtliche Ausfertigung…