Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…Finanzamt für Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO…
…Gemäß § 4 Abs. 2 ABBG kann ein Organ des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Setzen von Vollstreckungshandlungen (§ 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1…
…KfzSt im Allgemeinen siehe unten Rz 152. Rz 45: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für noch nicht in den Datenbeständen der Bundesfinanzverwaltung erfasste Abgabepflichtige (§ 60 Abs. 2 Z 5 BAO). Diese Zuständigkeit umfasst einerseits die Entgegennahme und Erledigung von Anzeigen gemäß § 120 Abs. 1 BAO…
…das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft gemäß § 188 BAO festzustellen hat. Für die Erlassung des Feststellungsbescheids über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs. 9 EStG 1988 ist das selbe Finanzamt zuständig wie für die Auszahlung und Rückforderung der Forschungsprämie. 3.1.10…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
… 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in der zuständigkeitsbegründenden Norm das Wort "Abgabenbehörde" bzw. "Finanzamt" enthalten sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen…
…Zahlungsdienstleistern Rz 75: § 61 Abs. 3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für die Erhebung von Abzugssteuern von Abgabepflichtigen zuständig ist, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Das betrifft die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 sowie…
…Z 11 BAO; § 49 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011; § 7 CBAM-VG 2023). Abgesehen von den in § 49 Z 1 BAO aufgezählten Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches zuständige Bundesminister gemäß § 51 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz…
…Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V BGBl. II Nr. 56/1997) obliegt seit dem Finanzamt für Großbetriebe1. Jänner 2024 (mit Ausnahme des § 61 Abs…
…Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf Grund der Bestimmung des § 61 Abs…
…das DBA als bloße Ermächtigungsvorschrift gesehen, die der Ausfüllung durch innerstaatliches Recht bedarf (BFH 21.1.1981, I R 153/77, BStBl II 1981, 517 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). Die primäre innerstaatliche Rechtsgrundlage für Gewinnerhöhungen zur Wahrnehmung des in Art. 9 der DBA verankerten Fremdvergleichsgrundsatzes bildet…
…Rz 312 bis Rz 314) sind mit 20. Juni 2017 anzuwenden. Bis dahin waren auch andere Methoden für den Nachweis des Einlangens (insbesondere Prozessdokumentation) geeignet. Gemäß § 132 Abs. 2 BAO darf die Aufbewahrung der eingelangten Abgabenerklärungen Kr 21 auf Datenträgern erfolgen, wenn die vollständige, geordnete…
…BAO). 3.38.11. Begleitende Kontrolle Rz 195: Das Finanzamt für Großbetriebe hat die Prüfung des Antrages auf begleitende Kontrolle vorzunehmen (§ 153c BAO). Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für jene Abgabepflichtige, für die der Wechsel in die begleitende Kontrolle gemäß § 153d Abs. 1 BAO…
…erkennbarer behördlicher Anerkennungsakt für die Befähigung (Bescheid, Dekret, Eintragung in eine Liste) erforderlich ist, zu deren Anmeldung die Behörde also schweigen kann, fallen nicht unter diese Bestimmung. Anmeldungen solcher Erwerbstätigkeiten unterliegen auch nicht der Eingabengebühr nach § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG (siehe…
…obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3. Als Nebenansprüche geltende Abgabenerhöhungen Rz 187: Die Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter…
…das Finanzamt für Großbetriebe gemäß § 61 Abs. 1 Z 3 BAO für jene Abgabepflichtige zuständig, die in einem länderbezogenen Bericht im Sinne des VPDG angeführt sind. Das sind Gesellschaften oder Geschäftseinheiten (§ 2 Z 2 VPDG), die zu einer Multinationalenberichtspflichtigen multinationalen Unternehmensgruppe (§ 2 Z 1 VPDG…
3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…
…angepasst. § 59 BAO in der Stammfassung hat ausschließlich die örtliche Zuständigkeit zum Regelungsinhalt, der seit 1. Jänner 2021 nicht mehr relevant ist. Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster Satz BAO das Finanzamt für Großbetriebe für die Erhebung der Abgabe von Zuwendungen von jenen Abgabepflichtigen…
…liegenden Grundsteuermessbetrag festzusetzen hat. Das ist gemäß § 30a GrStG 1955 das Finanzamt Österreich (siehe oben, Rz 141). 3.37a. Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz Rz 176a: Für die Registrierung von Plattformbetreibern (§ 7 Abs. 4 DPMG), die Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG), den Widerruf der…