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InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls 6.1. Ausgangspunkt: Fondsergebnis Rz 495: Ausgangspunkt für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das Fondsergebnis, das auf Grundlage der Fondsbuchhaltung zu ermitteln ist. Die Fondsbuchhaltung ist nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung zu ermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…für die eine fristgerechte Jahresmeldung gemäß den Bestimmungen der FMV 2015 erfolgt oder eine Absichtserklärung gemäß § 5 Abs. 3 FMV 2015 abgegeben wurde, werden als "Meldefonds" bezeichnet. Alle sonstigen Fonds werden als "Nichtmeldefonds" bezeichnet (siehe Rz 163 ff). Während bei Meldefonds die Besteuerung auf Grundlage…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Die Ausführungen zur Umrechnung von PS in kW und zum Fehlen von Eintragungen in der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1526 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.3.3. Pauschalierung Rz 1674: Gemäß § 5 Abs. 4 VersStG 1953 kann in Fällen, in denen die Feststellung der Unterlagen für…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Zielerfüllung zu beurteilen, und nötigenfalls über eine Änderung oder Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister zu entscheiden - wiederum zusammen mit der tatsächlichen Ausübung dieser Beurteilungs- und Entscheidungsfunktionen. Rz 64: Produktanalyse: Eine Preisableitung durch Preisvergleich setzt begrifflich voraus, dass hierfür Preise für Güter oder Dienstleistungen…