…Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis gilt ferner nur für echte Fälle einer Arbeitskräfteüberlassung, also für eine reine "Passivleistung" des entsendenden Unternehmens, nicht hingegen für "Aktivleistungen" wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen. Zur leichteren Unterscheidung der beiden Fallgruppen…
…sie als Eigenleistung für sich erbracht hätten, so sind diese verrechenbar. Dies sind beispielsweise: a)Beratungsleistungen in den eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten der Tochtergesellschaft einschließlich die Übernahme von Buchhaltungsaufgaben; b)die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitskräften einschließlich solcher im Führungsbereich; c)die Aus- und…
…Beitrag lediglich in der Bereitstellung finanzieller Mittel bestünde (Z 8.15 OECD-VPL). Beispiel: Die verbundenen Unternehmen A und B möchten einen KVV abschließen, wobei Unternehmen A IT-Dienstleistungen und Unternehmen B rechtliche Beratungsleistungen erbringt (Dienstleistungs-KVV). Nur wenn beide Unternehmen jeweils beide Dienstleistungen konsumieren…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
1.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre…