…der Gebühr zu unterziehen. Bei einem gemeinsamen Erwerbsvorgang von beweglichen und unbeweglichen Vermögen ist das Rechtsgeschäft für die Berechnung der Gebühr und der Grunderwerbsteuer in zwei Erwerbsvorgänge, nämlich in einen des beweglichen und einen des unbeweglichen Vermögens zu zerlegen. Zur Ermittlung der Gebühr ist von…
…Gewinnermittlung des Anteilinhabers zu unterscheiden: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt es so wie im außerbetrieblichen Bereich auf den Zeitpunkt des Zuflusses an; der Zufluss findet im tatsächlichen Zeitpunkt der Ausschüttung statt. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgt die Erfassung allfälliger Erträge mit dem Entstehen des…
…im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner im Inland. Dies gilt bei Unterzeichnung im Inland unabhängig davon, ob die beteiligten Parteien Inländer sind oder das Rechtsgeschäft eine sachliche Inlandsbezogenheit aufweist. Rz 1056: Wird das Rechtsgeschäft nur vom Verpflichteten unterzeichnet, so entsteht die Gebührenschuld mit der…
…Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber…
…7.1. Anlassfälle Rz 1050: Die Steuerschuld entsteht bei der Lieferung gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Ausnahme bei Istbesteuerung siehe Rz 1054 f); beim innergemeinschaftlichen Erwerb am Tag des Erwerbes (siehe Rz 418);…