…solchen, meist nur als "Befund" bezeichneten Schrift muss das "Gutachten im engeren Sinn" unterschieden werden. Enthält eine Schrift neben der Befundaufnahme auch noch vom Sachverständigen auf Grund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen aus dem Befund abgeleitete Schlussfolgerungen, liegt kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern ein gebührenfreies Gutachten vor…
…die fehlenden Umstände in einem Ermittlungsverfahren, erforderlichenfalls an Hand anderer Urkunden, festzustellen. Rz 1087: Für die Gebührenfestsetzung sind unter Berücksichtigung des Urkundenprinzips andere als im Urkundeninhalt festgehaltene Umstände nicht zu berücksichtigen, auch wenn diese den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen (VwGH 17.3.1986, 84/15/0158)…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…